Streupflicht bei Blitzeis – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Stefan B. aus Heilbronn:
In den nächsten Tagen ist Regen vorhergesagt, dann kann es wegen des gefrorenen Bodens zu Blitzeis kommen. Welche Pflichten habe ich als Hauseigentümer: Muss ich dann sofort meinen Gehweg streuen?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Die Gemeinden regeln in ihren jeweiligen Satzungen, wann Anwohner öffentliche Gehwege streuen müssen. Oft beginnt die Streupflicht um 7 Uhr morgens – an Sonn- und Feiertagen vielerorts erst ab 9 Uhr – und endet um 20 Uhr abends. Bei Glatteisbildung ist häufig jedoch unverzügliches Streuen Pflicht. Das Besondere bei Blitzeis ist: Es entsteht durch Regen auf gefrorenem Boden, wodurch sich auch über dem Streumaterial sofort neues Eis bildet. Manche Gerichte billigen deshalb den Anwohnern zu, erst nach dem Regen zu streuen. Da die Gerichte hier jedoch nicht einheitlich entscheiden, sollten Betroffene lieber vorsichtig sein. Die meisten Gerichtsurteile, die von einer eingeschränkten Streupflicht bei Blitzeis sprechen, betreffen außerdem die Streupflicht der Gemeinden auf öffentlichen Straßen. Die Gemeinde kann zum Beispiel nicht überall zeitgleich streuen und vielbefahrene Straßen sind zuerst an der Reihe. Daher ist es ratsam, bei Blitzeis möglichst schnell den Gehweg zu streuen und dies – wenn erforderlich – auch zu wiederholen. Sind sie abwesend, sollten Streupflichtige für eine Vertretung sorgen, damit sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Hauseigentümer können sich durch eine Haftpflichtversicherung gegen die Ansprüche gestürzter Passanten absichern. Auch für Vermieter gibt es entsprechende Policen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.324

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie ERGO Rechtsschutz auf Facebook.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

* * * * *

Publiziert durch PR-Gateway.de.

Veröffentlicht von:

ERGO Versicherungsgruppe AG

Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: 0211 477-2980
Homepage: http://www.ergo.com/verbraucher

Avatar Ansprechpartner(in): Dr. Claudia Wagner
Herausgeber-Profil öffnen

Firmenprofil:

Ãœber die ERGO Versicherungsgruppe
Mit Beitragseinnahmen von 2,7 Mrd. Euro im Jahr 2012 zählt die ERGO Versicherung zu den führenden Anbietern am deutschen Markt. Sie bietet ein umfangreiches Portfolio von Produkten und Serviceleistungen für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an. Ihre zertifizierte Schadenregulierung sorgt für die zügige Abwicklung von Schadenmeldungen. Die Gesellschaft, die früher Victoria hieß, ist der größte Schaden-/Unfallversicherer der ERGO Versicherungsgruppe und verfügt über 160 Jahre Erfahrung.
Über die ERGO Versicherungsgruppe gehört die ERGO Versicherung zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.de

Informationen sind erhältlich bei:

HARTZKOM GmbH
Sabine Gladkov
Anglerstr. 11
80339 München
ergo@hartzkom.de
089 998 461-0
www.hartzkom.de

Vorherige bzw. nächste Pressemitteilung: