ARAG Recht schnell…

+++ Kein Anspruch auf Öffnungszeiten einer Kita +++
Kinder im Alter von einem bis drei Jahren haben keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte, die auch zu bestimmten Randzeiten geöffnet ist. Der Träger der Tagesstätte ist auch nicht verpflichtet, die Kapazität einer bestimmten Tageseinrichtung mit erweiterten Betreuungszeiten zu erhöhen. Dies hat laut ARAG Experten das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 12 B 1324/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie den aktuellen Beschluss des OVG.

+++ Schwarzgeldabrede per WhatsApp +++
Das Gericht kann, auch ohne dass sich eine Vertragspartei darauf beruft, feststellen, dass eine zur Nichtigkeit des Werkvertrages führende Schwarzgeldabrede getroffen worden ist. Die Überzeugung von einer solchen (stillschweigend) zustande gekommene Schwarzgeldvereinbarung kann sich aus der Auswertung der schriftlichen Kommunikation zwischen den Parteien (hier per WhatsApp) ergeben. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des OLG Düsseldorf (Az.: I-21 U 34/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Düsseldorf.

+++ Keine Wertminderung durch Altglascontainer +++
Eine in einer Stadt liegende Eigentumswohnung verliert nicht dadurch an Wert, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Altglas- und Altpapiercontaineranlage errichtet wird. Eine gegen den Wohnungsverkäufer gerichtete Schadensersatzklage eines Ehepaares war nach Auskunft der ARAG Experten damit auch in zweiter Instanz erfolglos (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-21 U 46/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Düsseldorf.

* * * * *

Publiziert durch PR-Gateway.de.

Veröffentlicht von:

ARAG SE

ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: 0211-963 2560
Homepage: http://www.ARAG.de

Avatar Ansprechpartner(in): Brigitta Mehring
Herausgeber-Profil öffnen

Firmenprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

Informationen sind erhältlich bei:

redaktion neunundzwanzig
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
www.ARAG.de

Vorherige bzw. nächste Pressemitteilung: