Wettbewerbsrecht: Achtung! Vermehrte Abmahnungen durch den Schuhhersteller Dr. Martens

In diesem Jahr feiert der Schuhhersteller Dr. Martens (AirWair) 60-jähriges Jubiläum: der sogenannte 1460-Stiefel wurde am 1. April 1960 erstmals hergestellt.

Vielleicht vor diesem Hintergrund versendet das Unternehmen durch seine Anwälte verstärkt Abmahnungen wegen angeblich unlauterer Nachahmung des 1460-Stiefels an Wettbewerber in Deutschland und behauptet, hierzulande eine hohe Bekanntheit zu genießen. Auch werden Ansprüche wegen angeblicher Verletzung der Urheberrechte an dem Stiefel geltend gemacht sowie die Abgabe von vorformulierten Unterlassungserklärungen mit teils hohen Vertragsstrafen und die Erstattung von erheblichen Abmahnkosten unter kurzer Fristsetzung verlangt.

Wenn Sie mit einer derartigen Abmahnung konfrontiert werden, sollten Sie möglichst schnell prüfen, ob sie wirklich berechtigt ist. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass es sich bei dem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz und dem Urheberrecht um sog. ungeprüfte Schutzrechte handelt, die eben – im Gegensatz zu Marken oder Patenten – von keiner Behörde bzgl. ihrer Schutzfähigkeit geprüft wurden.  Bei Abmahnungen aus ungeprüften Schutzrechten wurde vom BGH zwischenzeitlich klargestellt, dass vom Abmahnenden ein höheres Maß an Nachprüfung verlangt wird als bei einem Vorgehen aus geprüften Schutzrechten. Gut zu wissen ist auch, dass nach der Rechtsprechung des BGH unberechtigte Abmahnungen zu Schadensersatzansprüchen des Abgemahnten gegenüber dem Abmahner und seinem Rechtsanwalt unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in den eingerichteten ausgeübten Gewerbebetrieb führen können.

Fazit:


Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, lassen Sie sie schnellst möglich durch einen im gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt überprüfen und legen Sie das weitere Vorgehen mit ihm fest.

Falls Sie Fragen zu dem Artikel oder zum Wettbewerbs- und Urheberrecht haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Wir helfen Ihnen schnell und kompetent.

Ihre Ansprechpartnerin für weitere Fragen ist:

Rechtsanwältin Radina Kaiser

WAGNER Rechtsanwälte webvocat® – Small.Different.Better

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