Anwalt für Arbeitsrecht in Karlsruhe: Was tun bei Abmahnung?

KARSLRUHE. Eine Abmahnung ist mehr als Kritik an der Arbeitsweise oder am Verhalten eines Arbeitsnehmers. Der Anwalt für Arbeitsrecht Matthias Bieringer stellt klar: „Eine Abmahnung gilt als erster Schritt auf dem Weg zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Arbeitnehmer sind also zurecht alarmiert, wenn sie eine Abmahnung erhalten und ihren Arbeitsplatz behalten wollen. Denn eine Abmahnung im Rechtssinne kann dem Arbeitnehmer durchaus gefährlich werden. Trotzdem gilt: Einen kühlen Kopf bewahren und vor allem Kontakt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht aufnehmen. Denn ab jetzt sollte jeder Schritt wohl überlegt und mit Blick darauf erfolgen, ob eine Einigung mit dem Arbeitgeber denkbar oder ausgeschlossen ist." Zudem gilt es, die Form der Abmahnung unter den Vorgaben des Arbeitsrechts zu prüfen. Denn sind die gesetzlich festgelegten formalen Voraussetzungen nicht eingehalten, gilt die Abmahnung als anfechtbar. Die Position des Arbeitgebers bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung wäre damit von vorneherein geschwächt, die des Arbeitnehmers mit Blick auf Verhandlungen über eine Abfindung gestärkt.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Abmahnung erfüllt sein? Anwalt in Karlsruhe informiert

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Abmahnung als rechtmäßig gilt:

– Das abgemahnte Verhalten muss möglichst exakt, gegebenenfalls mit Datum und Uhrzeit beschrieben sein. Pauschale Schilderungen – wie zum Beispiel auf ständiges Zuspätkommen – gelten nicht als wirksame Abmahnung.
– Das abgemahnte Verhalten muss deutlich als Vertragsverstoß gekennzeichnet werden. Zudem muss der Arbeitnehmer dazu aufgefordert werden, in Zukunft das abgemahnte Verhalten zu lassen.
– Im Wiederholungsfall muss der Arbeitnehmer mit einer Kündigung aufgrund seines Verhaltens rechnen – auch das muss in der Formulierung deutlich werden.

Braucht es mehr als eine Abmahnung? Anwalt für Arbeitsrecht in Karlsruhe klärt auf

Mit einer Abmahnung gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zunächst einmal die Chance, sein Verhalten zu ändern. „Arbeitnehmer sollten wissen, dass es keiner mehrfachen Abmahnung bedarf, um eine Kündigung aussprechen zu können. Eine Abmahnung reicht dafür aus", räumt Benedikt Schad mit einer weit verbreiteten Meinung auf. Der Anwalt für Arbeitsrecht hat eine Sozietät mit Matthias Bieringer. Beide beraten Arbeitnehmer aus Karlsruhe, aber auch Arbeitgeber, wenn ein bestimmtes Verhalten das Arbeitsverhältnis belastet und die Abmahnung zum Thema wird.

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