Coronakrise – Gaststättenverträge widerrufen!

Trotz Coronakrise liquide bleiben!

Kredite widerrufen – In der Coronakrise liquide bleiben!

EuGH bestätigt Widerrufsmöglichkeit!

Darlehensverträge, Kreditverträge, Immobilienkredite, Immobiliendarlehen, Leasingverträge, Autokredite, Gastwirtschaftsbelieferungsverträge u.a. widerrufen

Der EuGH hat aktuell mit seiner Entscheidung vom 26.03.2020 bestätigt, dass Darlehensverträge auch noch aus 2012 (und natürlich auch danach) weiter widerrufen werde können. Insbesondere sei hier die Widerrufsinformation nicht rechtens.

Sollten Sie daher laufende Verträge über Kredite, Darlehensverträge, Leasingverträge oder in der Gastwirtschaft Verträge haben, die Sie nicht mehr bedienen wollen oder können. Weil Sie neue Konditionen aushandeln wollen? Haben Sie Verträge, die ein Widerrufsrecht beinhalten?

Lassen Sie Ihre Möglichkeiten prüfen!

Aufgrund der vielen Anfragen bitten wir Sie, zunächst ausschließlich per E-Mail Kontakt aufzunehmen: gesundheit(at)service-rakienert.de

Wir helfen bei:

Betriebsstillegung, Kündigungen, Ablehnung von Corona-Soforthilfen, Abgasskandal, Bußgeld, Immobilien-Widerrufen.

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Veröffentlicht von:

Rechtsanwaltskanzlei Kienert

Walsroder Straße 93
30853 Langenhagen
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