Die ÖDP NRW fordert die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien bei Corona-Maßnahmen

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(Münster/Düsseldorf) – Der Landesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen mahnt Bund und Länder, sich in Bezug auf die Corona-Schutzmaßnahmen an die Verfassung und an demokratische Prinzipien zu halten. Viele Einschränkungen griffen und greifen massiv in die Grundrechte der Bürger ein, während die Parlamente bei den Entscheidungen außen vor bleiben.

Zur Prävention gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus wurde die Freiheit der Bürger in einem ungekannten Ausmaß eingeschränkt. Betroffen sind u.a. die Versammlungsfreiheit, die Religionsfreiheit, das Eigentumsrecht und die Freizügigkeit. Die Beschränkungen wurden jedoch nicht von den Parlamenten verfügt, sondern von der Regierung im Alleingang oder in Videokonferenzen der Landesminister. Diese fehlende Kontrolle widerspricht demokratischen Prinzipien und verstößt gegen geltendes Recht. Zwar lassen zum Beispiel Art. 11, Abs. 2 GG oder § 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz Einschränkungen zum Seuchenschutz zu, allerdings immer nur temporär. Die aktuellen massiven Eingriffe bedürfen folglich der regelmäßigen sowie immer wieder erneuten Legitimation.

Die ersten Gerichtsurteile auf Länderebene in den letzten Wochen weisen sehr deutlich auf diese Problematik hin. Die ÖDP NRW fordert daher eine gesetzliche Fundierung künftiger Erlasse

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