ARAG Recht schnell…

+++ Widerspruchsrecht bei Preiserhöhung +++
Bei einseitigen Preiserhöhungen durch den Mobilfunkanbieter haben Kunden stets – auch bei Erhöhungen unter fünf Prozent – ein Widerspruchsrecht. In dem entsprechenden Urteil stellte das Oberlandesgericht Frankfurt laut ARAG Experten klar, dass die Androhung einer Sperre für den Fall eines Zahlungsverzugs mit mindestens 75 Euro auch in Textform erfolgen kann (Az.: 1 U 46/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt.

+++ Anfechtung der Vaterschaft +++
Eine Mutter kann auf das Recht zur Anfechtung der Vaterschaft weder verzichten, noch könne sie es verwirken, entschieden laut ARAG Experten die Richter des Bundesgerichtshofs. Das gelte auch dann, wenn die von einem anderen Mann schwangere Frau durch die Heirat eines Dritten bewusst eine rechtliche Vaterschaft geschaffen hat (Az.: XII ZB 321/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

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