Conterganstiftung für behinderte Menschen startet neues Infoportal

Köln, im Mai 2020 – Information, Themenvielfalt und ein moderner Auftritt – das neue Contergan-Infoportal (CIP) geht am 25. Mai 2020 nach einem Relaunch online. Die Webseite (www.contergan-infoportal.de) ist eine Plattform speziell für Menschen mit Conterganschädigung. „Ein Neustart war nötig, nachdem das bisherige Portal über fünf Jahre gewachsen ist. Nutzerfreundlichkeit und Design mussten auf den Prüfstand", sagt Dieter Hackler, Vorsitzender der Conterganstiftung für behinderte Menschen. Moderner, schlanker und vor allem benutzerfreundlicher ist es nun. Nach wie vor finden Betroffene alle relevanten Informationen zum Thema Stiftungsleistungen sowie deren rechtliche Grundlagen. Im CIP geht es aber auch um Teilhabe. Im neu eingerichteten Magazin der Webseite werden Interviews, Portraits und Hintergrundberichte aktuell eingestellt.

Die Conterganstiftung ist für die Rentenzahlungen und für die Unterstützung der Menschen verantwortlich, die durch die Einnahme von Contergan in der Schwangerschaft mit Behinderungen zur Welt kamen. Die Mittel dafür kommen aus dem Bundeshaushalt. Die Stiftung ist daher dem Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zugeordnet.

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Conterganstiftung für behinderte Menschen

Von-Gablenz-Straße 2-6
50679 Köln
Deutschland
Telefon: 0221 3673-3673
Homepage: http://www.contergan-infoportal.de

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Die Conterganstiftung

Vor knapp 60 Jahren sorgte das Medikament Contergan für den ersten Arzneimittelskandal im Deutschland der Nachkriegszeit. Zwischen 1958 und 1963 gebaren Mütter, die das Mittel eingenommen hatten, Kinder mit orthopädischen und inneren Schäden sowie Hals-Nasen-Ohren-Schäden und Augenschäden. Viele von ihnen starben. Heute leben noch etwa 2.300 bei der Stiftung anerkannte Menschen mit Conterganschädigung allein in Deutschland. Im Dezember 1971 wurde die Stiftung durch Beschluss des Deutschen Bundestags ins Leben gerufen. Das Stiftungskapital wurde bei Stiftungsgründung von dem Pharmaunternehmen Grünenthal und dem Bund zu gleichen Teilen eingebracht. Seitdem die Gelder für Zahlungen an die Betroffenen aufgebraucht sind, bestreitet der Bund die Zahlungen (außer einer jährlichen Sonderzahlung) zu hundert Prozent aus seinen Mitteln.

Informationen sind erhältlich bei:

Conterganstiftung für behinderte Menschen
Von-Gablenz-Straße 2-6
50679 Köln
geschaeftsstelle@contergan.bund.de
0221 3673-3673
www.contergan-infoportal.de

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