BGH: Befristete Anerkenntnisse in der Berufsunfähigkeits-Versicherung ohne sachlichen Grund oder Begründung unwirksam

Hat die private Berufsunfähigkeits-Versicherung in der Vergangenheit ein Anerkenntnis befristet erklärt, ohne dies ausreichend zu begründen, muss sie bis zu einer neuen Erklärung unbefristet weiter leisten – auch für viele Jahre in der Vergangenheit!

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 9. Oktober 2019, Az. IV ZR 235/18, festgestellt, dass die Berufsunfähigkeits-Versicherung unbefristet weiter leisten muss, auch für viele Jahre in der Vergangenheit, wenn sie in der Vergangenheit ein Anerkenntnis befristet erklärt, ohne dies überhaupt oder ausreichend zu begründen. Hierauf weist Rechtsanwältin Aylin Kempf von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Berufsunfähigkeits-Versicherung ein Anerkenntnis für einen befristeten Zeitraum erklärt, ohne diese Befristung auch nur ansatzweise zu begründen. Dies ist nach Ansicht des BGH unzulässig. Rechtsfolge ist, dass die Versicherung so lange die Rente weiter bezahlen muss, bis die Versicherung eine ordnungsgemäße Nachprüfung durchführt.  

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von der Fachanwältin für Versicherungsrecht, Aylin Kempf, die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Das Urteil findet auf zahlreiche befristete Anerkenntnisse in der Vergangenheit und natürlich auch in der Zukunft Anwendung. Hat der Versicherer die Befristung nicht oder nicht hinreichend begründet, muss er weiterhin zahlen, auch für viele Jahre aus der Vergangenheit!“

Rechtsanwältin Kempf empfiehlt daher betroffenen Versicherungsnehmern dringend, fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

 

 

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Kempf
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Mail info@lp-rechtsanwaelte.com
Web www.lp-rechtsanwaelte.com

 

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