Visiere als Alternative zum Mundschutz in RLP sind nun doch wieder erlaubt

Große Empörung für viele Gewerbetreibende wie Hoteliers und Gastronomen am Freitag den 05.06.2020 – die Landesregierung Rheinland Pfalz verbietet zuerst den Einsatz von Face Shields: Gesichtsvisiere stellen keine zulässige Alternative für eine Mund-Nasenmaske dar. Für Mitarbeiter aus vielen Branchen bedeutete das wieder, dass das Tragen der Mund-Nasenmaske zum anstrengenden Alltag wird. 

Insbesondere in Betrieben wie Hotels, Restaurants, Cafés, Friseursalons und ähnlichen, war der Gesichtsschutz die beste Alternative zur Mundschutzmaske. 
Das Tragen eines Mundschutzes in Betrieben, in welchen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen diese für bis zu 8 Stunden tragen müssen, ist eine echte Qual. Mit dem bevorstehenden Sommer wird dies wohl noch unerträglicher. 

Der Gesichtsschutz als Alternative war und ist für viele eine enorme Erleichterung, denn dieses bietet völlige Bewegungsfreiheit, eine klare Sicht, freies Atmen und einen viel persönlicheren Kundenkontakt. Letzteres leidet durch die verschiedenen getroffenen Regelungen, welche natürlich notwendig sind, bereits sehr. Mit einem Gesichtsschutz ist der persönliche Kontakt sowie der Schutz für Mitarbeiter und Kunden gegeben. Denn wir alle wissen, wie viel ein Lächeln ausmachen kann. 

Deswegen gilt nun folgende Regel: Als voller Ersatz zum Mundschutz ist der Gesichtsschutz erlaubt, allerdings nur in gewerblichen Bereichen wie z.B Einzelhandel, Gastronomie, Produktionswerke usw.

Jedes Bundesland handhabt die Regelungen natürlich unterschiedlich, weswegen sich Gewerbetreibende unbedingt beim zuständigen Amt oder der Behörde vorher informieren sollte. Allerdings steigt der Trend der Gesichtsschilder deutlich an, da die vielen Vorteile in den unterschiedlichen Branchen nicht zu verachten sind. 

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