ARAG Recht schnell…

+++ Vorsicht beim Ãœberholen eines Pferdes +++
Das Landgericht Frankenthal hat laut ARAG Experten entschieden, dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr beim Überholen eines Pferdes einen Zwei-Meter-Abstand einhalten müssen, auch wenn Reiter und Tiere den Radweg verbotswidrig nutzen. Zwar treffe die Halter der Pferde die Tierhalterhaftung, aber auch ein Radfahrer müsse bei einem Pferd immer mit einer unvorhergesehenen Verhaltensweise rechnen. Der Radfahrer hatte statt der erforderlichen zwei Meter nicht mal einen Meter Abstand gehalten und wurde vom Huf eines ausschlagenden Pferdes getroffen. Dennoch traf ihn im konkreten Fall eine hälftige Mitschuld (Az.: 4 O 10/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal.

+++ Wer bringt das Päckchen? +++
Paketdienstleister, die den Transport und die Zustellung von Sendungen durch Subunternehmer ausführen lassen, können nicht zur Erteilung von Auskünften auf der Grundlage des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) verpflichtet werden. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 8 C 2.19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerwG.

+++ Steuerhinterziehung mit Folgen +++
Eine beharrliche und über Jahre andauernde Steuerhinterziehung eines Arztes berechtigt die zuständige Behörde, dem Arzt die Approbation zu entziehen. Das nach Auskunft der ARAG Experten das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden. Im vorliegenden Fall arbeitete der Arzt für eine GmbH und rechnete seine Honorareinnahmen über die Konten der GmbH ab, anstatt diese als eigene Einnahmen zu versteuern (13 A 296/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OVG NRW.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

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