Wirecard AG stellt Insolvenzantrag – Möglichkeiten der Anleger

Der Bilanzskandal der Wirecard AG endet vorerst in ihrer Insolvenz. Für die Anleger in Aktien und Anleihen der Wirecard stellt sich die Frage nach Schadensersatzansprüchen.

Nachdem die Wirecard AG die Jahresbilanz für 2019 erneut nicht vorlegen konnte, weil die Wirtschaftsprüfer das Testat verweigerten und das Unternehmen wenig später mitteilte, dass 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten auf den Philippinnen wahrscheinlich überhaupt nicht existieren, zeichnete sich die Insolvenz bereits ab. Am 25. Juni teilte die Wirecard AG dann mit, dass sie beim Amtsgericht München wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzfahrens stellt.

So rapide der Aufstieg der Wirecard AG bis in den Dax war, so rasant folgte jetzt ihr Absturz. Notierte die Aktie mal bei fast 200 Euro, war sie zuletzt nur noch wenige Euro wert. Für die Aktionäre aber auch für die Anleihegläubiger bedeutet der Absturz gewaltige finanzielle Verluste.

Ansprüche zur Insolvenztabelle können die Wirecard-Aktionäre erst anmelden, wenn das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet ist. Hoffnungen auf eine hohe Insolvenzquote sollten sie sich allerdings nicht machen. Die Forderungen der Aktionäre werden nachrangig, also erst nach den Forderungen der übrigen Gläubiger, bedient. Etwas besser sieht es in diesem Punkt für die Anleihe-Anleger aus. Doch auch sie können nicht mit einer hohen Ausschüttung im Insolvenzverfahren rechnen.

Um die finanziellen Verluste zu minimieren, können die Wirecard-Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte. Schadensersatzansprüche kommen wegen Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz in Betracht. Durch falsche Informationen in Börsen-Pflichtmitteilungen könnte die Wirecard gegen ihren Publizitätspflichten verstoßen haben. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt bereits wegen des Verdachts der Marktmanipulation.

Nach den Ereignissen der vergangenen Tage haben sich die staatsanwaltlichen Ermittlungen ausgeweitet. Wegen aufgeblähter Bilanzen und offensichtlich gebuchten Luftnummern kommt nun auch Betrugsverdacht ins Spiel. Hier kommen Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen und Vorstände bei der Wirecard in Betracht. Die Ansprüche können sich aber auch gegen die Wirtschaftsprüfer richten, die die Bilanzen offenbar über Jahre durchgewunken haben, obwohl Beträge ausgewiesen wurden, die offenbar nie existiert haben.

Wirecard-Anleger können sich an im Kapitalmarktrecht und Aktienrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/wirecard-ag.html

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