ARAG Recht schnell…

+++ Erhebung von Kundenkontaktdaten rechtens +++
Auf Grundlage der Coronaschutzverordnung dürfen Kundenkontaktdaten von Gastronomie, Friseuren und Fitnessstudios erhoben werden. Die entsprechende Landesverordnung zur Rückverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten ist laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster rechtmäßig beschlossen worden (Az.: 13 B 695/20.NE).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Münster.

+++ Rausschmiss aus Flugzeug möglich +++
Gefährden Fluggäste durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen und aggressives Verhalten die Luftsicherheit, darf die Fluggesellschaft ihre Beförderung verweigern. Eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung oder weiterer Schadensersatz kommen dann nicht in Frage. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 32 C 784/19 (89)).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Frankfurt am Main.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

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