Corona auf den Nordsee-Inseln , z.B. Sylt

Gästeinfo der Ferienwohnung auf Sylt Sylter Deichwiesen zum Umgang mit Corona

Insel Sylt | Auf den Inseln Föhr, Amrum und Sylt gibt es insgesamt einen durch den Kreis Nordfriesland bestätigten Corona-Infizierten. Das besagt die aktuelle Mitteilung des Kreises vom 30. Juli 2020. Auf welcher der drei Inseln er sich aufhält, wird jedoch nicht bekannt gegeben.

Informationen über die Einreise nach Sylt:

Das Land Schleswig-Holstein gibt folgende Vorgaben bekannt, die auch bei der Einreise nach Sylt zu beachten sind:

Wer aus einem Risikogebiet nach Sylt kommt, egal ob als Reiserückkehrer oder Gast,

muss sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise ständig dort in Quarantäne absondern.

Nicht zur Absonderung geeignet sind beispielsweise Campingplätze, Jugendherbergen und alle sonstigen Einrichtungen mit sanitären Gemeinschaftseinrichtungen, welche die abzusondernde Person benutzen müsste. In einer Ferienwohnung oder auch in einem Hotelzimmer ist eine Quarantäne denkbar, sofern diese entsprechend konsequent eingehalten wird. Betreten von Gemeinschaftsräumen wie Hotelrestaurant o.Ä. ist selbstverständlich nicht möglich.

Während der Quarntäne dürfen keine Besuche von Menschen empfangen werden, die nicht zum Hausstand gehören.

Darüber hinaus müssen sich die Personen beim Gesundheitsamt in Husum melden. Telefon: 04841-67711

Nicht von der Quarantäneregelung betroffen sind:

  • Personen, die einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen können (= ärztliches Zeugnis, wonach keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen). Das Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung (PCR-Test) stützen, die zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter ist als 48 Stunden.
  • Durchreisende; diese haben das Gebiet des Landes auf direktem Weg zu verlassen;
  • Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug befördern;
  • Besatzungsmitglieder von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen die sich beruflich in einem Risikogebiet aufgehalten haben;
  • Personen, die sich täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendig beruflich oder medizinisch veranlasst nach Schleswig-Holstein einreisen sowie
  • Menschen, die sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Nach Sylter Rundschau

Veröffentlicht von:

Ferienwohnung auf Sylt Sylter Deichwiesen

Peter-Andresen-Wai 10
25980 Sylt-Westerland
Deutschland
Telefon: 04651 9429947

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