Hausverkauf durch den Betreuer? Was Sie wissen müssen

Sie haben die Betreuung für Ihre Eltern übernommen und müssen eine Immobilie verkaufen, um die Pflege zu finanzieren? Ein unabhängiger, fachkundiger Immobiliengutachter bewertet das Haus, damit es nicht unter Wert verkauft wird und schützt somit vor Vermögensschäden.

Was bedeutet Betreuung genau?

Vormundschaft für Erwachsene heißt seit der Reform des Betreuungsrechts von 1992 ‚Betreuung‘. Man spricht von Betreuung, wenn ein volljähriger Mensch seine Interessen aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht selbst ausüben und seine Angelegenheiten nicht (mehr) regeln kann. Grundsätzlich kann jeder mit einer Betreuungsverfügung jeden zu seinem gesetzlichen Betreuer bestimmen. Oft sind es Angehörige, aber auch Anwälte oder Sozialarbeiter kommen infrage, wenn es keine Angehörigen gibt, die diese Aufgabe übernehmen können. Wenn es keine Betreuungsverfügung gibt, muss zuerst ein Antrag bei einem Betreuungsgericht gestellt werden.

In Deutschland regeln die Paragraphen 1986 bis 1908 BGB das Betreuungsrecht. Ein gesetzlicher Betreuer regelt für den Betreuten dann alle Angelegenheiten, die dieser nicht mehr selbstständig übernehmen kann. Der Umfang der Betreuung ist entweder in der Betreuungsverfügung bestimmt oder wird von dem Betreuungsgericht festgelegt.

Kann ich als Betreuer für meine eigenen Eltern fungieren?

Wenn eine entsprechende Betreuungsverfügung der Eltern vorliegt, ist dies möglich. Eine solche Verfügung muss aber rechtzeitig erstellt und unterschrieben werden. Das heißt, die Person, die die Betreuung übergibt, muss zum Zeitpunkt der Verfügung noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sein. Die Situation muss also vorsorglich geregelt werden. Ist dies nicht der Fall, muss auch bei Betreuung durch nächste Angehörige ein Antrag beim Betreuungsgericht gestellt werden. Wer ganz sicher gehen will, sollte die Verfügung bei einem Notar hinterlegen.

Die Betreuung erstreckt sich in der Regel auf diese Bereiche:

• Öffnen der Post
• Behördenangelegenheiten
• Wohnungsangelegenheiten
• Vermögensangelegenheiten
• Gesundheitsfürsorge
• Aufenthaltsbestimmung (z.B. Unterbringung in einem Pflegeheim)

Betreuung: Was passiert mit der Immobilie?

Zur Betreuung gehört auch die Vertretung des Betreuten in allen rechtlichen Belangen. So kann der Betreuer zum Beispiel auch das Haus des Betreuten verkaufen. Dies ist oft dann notwendig, wenn mit dem Geld aus dem Hausverkauf das Pflegeheim bezahlt werden muss. Der Verkauf einer Immobilie muss in jedem Fall vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Das Gericht wird eine Immobilienbewertung in Auftrag geben, damit ein realistischer Verkaufspreis erzielt wird. Diese Immobilienbewertung wird von einem öffentlich bestellten, vereidigten Immobiliensachverständigen durchgeführt.

Vor Abschluss des Kaufvertrags muss das Betreuungsgericht den Verkauf genehmigen. Dies nimmt bis zu acht Wochen in Anspruch. Auch nach dem Verkauf muss dieser vom Gericht noch einmal genehmigt werden, damit er rechtskräftig wird. Auch dafür sollte man mit bis zu acht Wochen Wartezeit rechnen. Trotz der Genehmigung durch das Gericht trägt der Betreuer letztlich die Verantwortung für das Immobiliengeschäft.

Kann man als Kind den Immobilienverkauf beeinflussen?

Wenn eine familienfremde Person zum Betreuer bestimmt wurde, können die Kinder gegebenenfalls gegen den Immobilienverkauf gerichtlich vorgehen. In diesem Fall muss gegen die Genehmigung des Verkaufs eine Beschwerde eingelegt werden.

Da für das Betreuungsgericht immer das Wohlergehen des Betreuten Vorrang haben wird, wird es auch versuchen, ihn vor Vermögensschaden zu bewahren. Gibt es die Befürchtung, dass vom Betreuer gegen diesen Grundsatz verstoßen wurde, sollten die Kinder umgehend das Betreuungsgericht benachrichtigen.

Was passiert mit dem Haus nach dem Tod des Betreuten?

Wenn der Betreute verstirbt, erlischt damit auch die Betreuungsvollmacht. Die Rechte und Pflichten in Bezug auf eine Immobilie gehen somit auf die Erben über. Der Betreuer muss das Betreuungsgericht umgehend über den Tod des Betreuten informieren und dem Gericht eine Schlussrechnung vorlegen.

Gibt es keine Erben oder sind diese nicht erreichbar, so ist der gesetzliche Betreuer verpflichtet, sich um das Erbe und damit in Verbindung stehende unaufschiebbare Angelegenheiten zu kümmern. Das können zum Beispiel die Wohnungsauflösung oder andere Vermögensangelegenheiten sein. Eine Abstimmung mit dem Betreuungsgericht ist dringend angeraten, um spätere Querelen mit den Erben zu vermeiden.

Vormundschaft: Was darf der Vormund eines Minderjährigen?

Der Begriff Vormundschaft ist seit der Reform des Betreuungsrechts für die Betreuung von Minderjährigen vorbehalten. Die Vormundschaft umfasst die Regelung aller Vermögensfragen des minderjährigen Mündels bis zu dessen Volljährigkeit. Auch bei der Vormundschaft kann eine Immobilie nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts verkauft werden. In diesem Zusammenhang ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass eine gerichtsfeste Immobilienbewertung vorgenommen wird, um Vermögensschäden zu vermeiden.

Veröffentlicht von:

Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH

St. Johanner Str. 41-43
66111 Saarbrücken
Deutschland
Homepage: https://www.ruof-immobilienbewertung.de/

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