Einstweilige Verfügung wegen angeblicher Markenverletzung aufgehoben: Smartphones „ZTE Blade 10“ und „ZTE Blade 10 Vita“ behalten Namen

Düsseldorf – 03. September 2020 – Die ZTE Deutschland GmbH (ZTE), die zu dem ZTE Konzern gehört, einem international führenden Anbieter mobiler Endgeräte und anderer Telekommunikationslösungen, konnte jetzt ein Gerichtsverfahren um Kennzeichenrechte an Smartphones aus der Blade-Serie für sich entscheiden. Der Anbieter LG Electronics Inc. (LG) hatte die Bezeichnung „V10“ als Unionsmarke u.a. für Smartphones registriert. Gestützt auf diese Marke hatte dieser Wettbewerber, ZTE aufgefordert, diesen Zusatz bei den Produktnamen seiner Blade-Serie zu streichen. Als ZTE dies verweigert hat, hat LG eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf erwirkt. Daraufhin musste ZTE die Bezeichnung seiner Smartphones „ZTE Blade V10“ und „ZTE Blade V10 Vita“ aufgeben und hat diese in „ZTE Blade 10“ bzw. „ZTE Blade 10 vita“ geändert. Nachdem das Landgericht die einstweilige Verfügung auf Widerspruch von ZTE hin bestätigt hat, hat ZTE hiergegen Berufung eingelegt. Mit Urteil vom 6. August 2020 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die einstweilige Verfügung aufgehoben und das Verfahren dadurch rechtskräftig abgeschlossen: Daher darf ZTE die Bezeichnung „V10“ wieder benutzen. Allerdings hat ZTE angesichts des umfangreichen Re-Brandings und der hiermit verbundenen Marketingkampagnen die zur Umsetzung des ursprünglichen, nun aufgehobenen Verbots im vergangenen Jahr durchgeführt werden mussten, entschieden, die Bezeichnung dieser Smartphones nicht ein zweites Mal zu ändern. Die beiden Smartphones werden daher weiterhin als „ZTE Blade 10“ und „ZTE Blade 10 Vita“ im Produktportfolio geführt.

 

„V10“ keine Verletzung der Markenrechte von LG Electronics Inc.  

Zum Hintergrund: Aufgrund der juristischen Auseinandersetzung mit LG Electronics Inc. musste ZTE die Vermarktung und den Vertrieb seiner Geräte unter den Bezeichnungen „ZTE Blade V10“ und „ZTE Blade V10 Vita“ 2019 in Deutschland einstellen. Zeitgleich unternahm das Unternehmen jedoch alle notwendigen Schritte, um die eigenen Rechte und Kundenbelange bestmöglich zu verteidigen, und hat insbesondere gegen diese einstweilige Verfügung Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich nun der Auffassung von ZTE angeschlossen und geurteilt, dass ZTE die Bezeichnung „V10“ in den angegriffenen Ausführungsformen gerade nicht als Marke verwendet hat. Daher stelle die Nutzung des Zeichenzusatzes „V10“ bei den Modellbezeichnungen „ZTE Blade V10“ und „ZTE Blade V10 Vita“ gerade keine Verletzung der Markenrechte von LG Electronics Inc. dar. Das Urteil ist rechtskräftig und beendet das einstweilige Verfügungsverfahren nun endgültig.

 

ZTE begrüßt diese Entscheidung des Oberlandesgerichts, da das Unternehmen die einstweilige Verfügung stets als unbegründet angesehen hatte. Um den Kunden nicht ein zweites Rebranding zuzumuten, welches zu Verwirrungen führen könnte, werden die Smartphones „ZTE Blade 10“ und „ZTE Blade 10 Vita“ jedoch weiterhin unter ihren aktuellen Modellbezeichnungen vermarktet. 

 

Blade V2020: Hochauflösende Videos und Akku-Power

Das neuste Familienmitglied der Blade-Serie, das vom Rechtsstreit jedoch nicht betroffen war, ist das „ZTE Blade V2020“, das ZTE Anfang Juni 2020 in Deutschland auf den Markt gebracht hat. Dieses Smartphone punktet neben einer Vierfach-Kamera mit einem besonders leistungsstarken Akku. Aufgrund des durch künstliche Intelligenz gestützten Quad-Aufnahmesystems lassen sich mit dem Gerät hochauflösende Videos aufnehmen. Das „ZTE Blade V2020“ ist über Media Markt, Saturn und Amazon für 279 Euro (UVP 279) erhältlich.

 

 

Über ZTE Mobile Devices

ZTE Mobile Devices ist ein Geschäftsbereich der ZTE Corporation, ein international führender Anbieter von modernen mobilen Endgeräten und anderen Telekommunikationslösungen. Als Vorreiter der Idee „Value for Money“ – Top-Ausstattung zu einem günstigen Preis – ist das börsennotierte, chinesische Unternehmen seit 2012 mit seinen Smartphones und mobilen Terminals auf dem deutschen Markt aktiv. Die Produktfamilien Axon und Blade sind hierzulande seit Jahren erfolgreich und bieten in ihrer Klasse eine leistungsstarke und elegante Alternative mit besten technischen Ausstattungsmerkmalen. Auch die Flaggschiff-Smartphones von ZTE haben in den vergangenen Jahren Top-Bewertungen in der Fachpresse und von unabhängiger Seite erhalten. Als führender Anbieter von 5G-Technologien hat ZTE das weltweit erste 5G-Smartphone vorgestellt und verfügt über ein komplettes Portfolio an 5G-Terminals. Das Unternehmen unterhält strategische Partnerschaften mit einem Großteil der größten Mobilfunkbetreiber der Welt und belegt seit 2011 kontinuierlich Spitzenplätze im WIPO-Ranking internationaler PCT-Patentanmeldungen.

 

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