WHO braucht Taiwan und vice versa

Vom 9. bis zum 14. November findet die 73. Weltgesundheitsversammlung (WHA) der Vereinten Nationen statt. Gleichzeitig sehen sich Deutschland und andere Länder weltweit von der 2. Welle der Coronapandemie bedroht und suchen nach Lösungen, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Die kommende WHA ist somit von besonderer Bedeutung für die ganze Welt. Wenn „Health for all“ das höchste Prinzip der WHO ist, darf die Republik China (Taiwan) nicht ausgeschlossen werden.

Frankfurt, 30.10.2020 Vom 9. bis zum 14. November findet die 73. Weltgesundheitsversammlung (WHA) statt. Bis Oktober dieses Jahres haben bereits über eine Millionen Menschen aufgrund von COVID-19 ihr Leben verloren. Angesichts der zweiten Welle der Pandemie haben Deutschland und weitere Länder bereits einen Teil-Lockdown ausgerufen. Die kommende WHA ist somit von besonderer Bedeutung. Seit vier Jahren wird die Republik China (Taiwan) von dieser Versammlung ausgeschlossen. Am 23. September 2020 verlautbarte die WHO, COVID-19 sei die erste Pandemie der Geschichte, in der Technologie und Soziale Medien zur Förderung der Sicherheit, Informierung, Produktivität und Verbundenheit der Menschen weltweit in großem Ausmaß genutzt würden. Taiwan hat in seinem Modell beides erfolgreich kombiniert und konnte somit eine Ausbreitung des Virus verhindern. Bis heute verzeichnet sie dank ihres hervorragenden Taiwanmodells unter 600 Corona-Infektionsfälle und die Bevölkerung lebt einen weitgehend normalen Alltag. Über 2000 Berichte der internationalen Medien sowie hochrangige Offizielle aus den USA, Japan, Australien und Neuseeland haben ihre Unterstützung für die Teilnahme Taiwans an der WHO ausgedrückt. Auf einer Pressekonferenz am 19. Oktober 2020 lobte Mike Ryan, Direktor des WHO Health Emergency Programme, Taiwans hervorragenden Prozess im Kampf gegen das Coronavirus. Taiwan möchte seine Expertise im Kampf gegen COVID-19 gerne mit der Welt teilen und gleichzeitig mehr aktuelle Informationen von der WHA erhalten. Aber aufgrund politischer Überlegungen wurde es nicht als Beobachter zur WHA im Mai 2020 zugelassen. Die Welt kann nur als Einheit gegen gegenwärtige und zukünftige Pandemien vorgehen und die Republik China (Taiwan) ist ein unverzichtbarer Teil davon.

Von 2009 bis 2016 war Taiwan bereits Beobachter der WHA. Anschließend wurde es auf Druck Chinas ausgeschlossen. Politik sollte kein Grund sein, das Leben von 23 Millionen Menschen zu riskieren. Trotz seiner Isolierung teilte Taiwan in diesem Jahr seine Expertise bereits in 77 Videokonferenzen mit 32 Nationen weltweit. Taiwans erfolgreiches Krisenbekämpfungsmodell beinhaltet ein Central Epidemic Command Center (CECC), Grenzkontrollen, die Bereitstellung von Zubehör sowie Maßnahmen, um einen Ausbruch in der Bevölkerung zu vermeiden. Zudem bedient sich Taiwan moderner Technologien, um die Verbreitung des Virus zu kontrollieren und einzudämmen. Dazu zählen die Nutzung von Big Data durch das CECC sowie die National Health Insurance (NHI) zur Nachverfolgung von Reisewegen, Kontakten und Krankheitsfällen; ein Vertriebssystem für Mundschutzmasken, durch das mittels der Versicherungskarte die Anzahl an Masken pro Person rationiert wird; und eine Onlineplattform, auf der die Bevölkerung einen Überblick über die Verfügbarkeit von Mundschutzmasken erhält.

Taiwan nicht zur WHO zuzulassen heißt, jedes Jahr aufs Neue eine deutliche Lücke im weltweiten Gesundheitsversorgungsnetzwerk zu ignorieren, die im Ernstfall einer Pandemie wie COVID-19 eine gewichtige Bedrohung für die Einwohner des Inselstaates darstellt und zu einer unzulänglichen Informierung anderer Länder führt. Eine umfassende Gesundheitsnotfallvorsorge ist nun wichtiger denn je. Wenn „health for all“ das höchste Prinzip der WHO ist, ist es an der Zeit, Taiwan wieder an Mechanismen und Veranstaltungen der WHO teilnehmen zu lassen.

Pressereferentin: Frau Shiang-tying Roan
E-Mail: stroan@mofa.gov.tw

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Die Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland, Büro Frankfurt am Main, ist eine staatliche Vertretung der Republik China (Taiwan). Sie ist zuständig für Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und das Saarland.

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