Verordnungswirrwarr

Also eins mal zu Anfang: Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit sollten schon aus Gründen der Vernunft beachtet werden. Das gilt im Besonderen für die Maskenpflicht, wäre da nicht der Amtsschimmel, der nicht nur Zweifel aufkommen lässt, sondern der laut zu wiehern beginnt.
Eigentlich ließe sich doch für das ganze Land eine einheitliche Verordnung in Kraft setzen. Doch nun kommt die Länderhoheit einzelner Bundesländer ins Spiel und damit ein dramatisches Flickwerk unterschiedlichster Anweisungen, die den Bürger verunsichern und auch unbeabsichtigte Übertritte erst ermöglichen. Und wie soll ein Bürger die Maßnahmen begrüßen, wenn ein Minister aus NRW erst in bewegenden Worten die Notwendigkeit einer Maske beschreibt um eine Stunde später im Flugzeug diese Maske abzunehmen. Da kann nicht einmal mehr der Amtsschimmel wiehern. Um fair zu bleiben muss man allerdings anmerken, an solch hochgestellte Persönlichkeiten wird sich ein primitives Virus nicht heran trauen.
Total verwirrend wird es nun, wenn man manche Verordnungen beachten möchte, sich diese penibel ansieht und … wie soll das denn gehen? Am Beispiel aus Hamburg (Stand 30. Oktober 2020) lässt sich der verwirrende Text bestens erklären.
… auf dem Steindamm im räumlichen Bereich von der Hausnummer 33 bis zum Steintorplatz, täglich von 12 Uhr bis 22 Uhr
Demnach ist man von Hausnummer 1 bis 32 im sicheren Bereich??? Der Amtsschimmel stampft schon ungeduldig mit den Füßen.
Wir staunen weiterhin: … auf dem Steintorplatz einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, abgegrenzt durch die Bahnüberführung der Straße Steintordamm, dem Gebäude des Museums für Kunst und Gewerbe, dem Gebäude des Zentralen Omnibusbahnhofs, dem Gebäude mit der Hausnummer Steindamm 2, dem Gebäude mit der Hausnummer Steindamm 1, den Gebäuden mit den Hausnummern Steintorplatz 3 und Kirchenallee 57 sowie dem Gebäude des Hauptbahnhofs, täglich von 12 Uhr bis 22 Uhr.
Aha, Steindamm Haus 1 bis 2 doch nicht so sicher. Aber erst wenn das Corona-Virus ausgeruht ist, gilt ja erst ab 12 Uhr und ab 22 Uhr geht es wieder schlafen. Sehr beruhigend …
Ein wenig unkoordiniert und launisch ist das Virus aber schon, denn:
in der Straße Hamburger Berg im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 39, freitags, sonnabends sowie an Feiertagen und tags zuvor, jeweils von 18 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag.
So langsam wäre ein elektronischer Begleiter fällig, der einem in Form eines Fußgänger-Navis immer erklärt wo man gerade ist und was nun genau vor dieser oder jener Hausnummer zu beachten ist. Wieder einmal fragt man sich, warum nicht generelle Maskenpflicht und gut ist? Einfach zu verstehen und umzusetzen, doch Behörden denken bekanntlich immer in komplizierteren Verklausulierungen und das sollte man dann einfach als Kompliment an die hohe geistige Auffassungsgabe des betroffenen Bürgers ansehen. Make Intelligence great again, oder so ähnlich …
Nicht viel anders sieht es in Köln aus. Im Amtsblatt vom 02. November sind namentlich alle Straßen aufgeführt, erinnert bereits an ein Quiz: Sie wollen von A nach B, kennen die Stadt nicht gut, in welchen Straßen müssen Sie unterwegs eine Maske tragen? Vereinfachung der Regeln ist aber drissegal, wie man nun glauben könnte. Wäre auch entschieden zu kompliziert, wenn der Bürger immer dann seine Maske aufsetzt, wenn er seine Wohnung verlässt.
Berlin macht es noch schwieriger. Einerseits ist die Hauptstadt stark geplagt von den Erkrankungen, andererseits wirbt das Stadtportal ungebrochen für einen Herbst in Berlin. Sehr überzeugend …
So ist es ein wunderbarer Trost, wenn man sich die Worte des Gesundheitsministers aus dem Januar 2020 in das Gedächtnis ruft: Corona ist in den meisten Fällen wie eine milde Grippe, Sorgen müssen wir uns nicht machen.
Wieso haben wir noch keine Hofreitschule in Deutschland? Lauter schöne Amtsschimmel …

Veröffentlicht von:

Ulli Zauner

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