Neufassung der TA Luft im Bundeskabinett beschlossen – weitreichende Änderungen für den Betrieb von Industrieanlagen

Am 16.12.2020 wurde die überarbeitete Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) im Kabinett verabschiedet. Alle Anlagentypen, die eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung benötigen, sind hiervon betroffen. Neben den bisher erfassten rund 50.000 Anlagen, u. a. aus den Branchen Energieerzeugung, Abfallbehandlung, Chemie, Metallerzeugung, Zementherstellung und Nahrungsmittelherstellung sowie Tierhaltungsanlagen werden nun auch Biogasanlagen, die Pelletherstellung und Schredderanlagen in dieser Verwaltungsvorschrift neu geregelt. Erstmals gibt es eine bundesweite Regelung zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor störenden Gerüchen.

Durch die Neufassung der TA Luft verschärft die Bundesregierung die Emissionsbegrenzungen für technische Anlagen und gibt damit den Genehmigungsbehörden ein zentrales Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen vor.

Die Kunden der Müller-BBM GmbH werden bei Planung und Betrieb ihrer Anlagen von den Gutachtern, Beratern und Messingenieuren mit interdisziplinären Leistungen seit den 1960er Jahren betreut. Oberstes Ziel ist die Genehmigungsfähigkeit der anvertrauten Projekte und eine messtechnische Begleitung des Betriebs, um die immissionsschutzrechtlichen Kriterien zu erfüllen.
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