Abmahnfalle Online Shop – Software von Incomedia nicht rechtskonform

Incomedia ist ein Softwareentwicklungsunternehmen aus Italien. Das Flaggschiff des Unternehmens ist website X5, ein CMS Softwareprogramm für die Erstellung von Homepages und Online-Shops, welches seit Jahren für Privatnutzer und Gewerbetreibende angeboten wird. Obwohl das Programm ständig weiterentwickelt und an die modernen Gegebenheiten angepasst wird, wurde jetzt ein entscheidender Mangel entdeckt, der vor allem Online-Shop Betreiber aus Deutschland, die dieses Programm nutzen, teuer zu stehen kommen kann. Denn es lauert eine Abmahnfalle.

Der deutsche Gesetzgeber hat hier klare Vorstellungen, wie die Versandkosten in einem Online-Shop anzugeben sind.

So führt der Händlerbund auf seiner Homepage folgendes an:
Versandkostenangabe bereits am Artikel: Der Käufer muss die Versandkosten (auch wenn per Spedition versendet wird) unmittelbar im Zusammenhang mit jedem Artikel bestimmen können. Die Versandkosten müssen noch vor Einleitung des Bestellvorgangs und nicht erst im Warenkorb notwendig aufgerufen werden. Es reicht nicht aus, wenn die Versandkosten erst im Laufe des Bestellvorganges für den Käufer transparent werden. Beispiel: 45,00 € inkl. MwSt. zzgl. Versand

Genau diese Angaben und Eingabemöglichkeiten fehlen in der Software von website X5. Dass diese fehlende Angabe zur Abmahnung führen können, führt u.a. die it-recht-kanzlei in München aus, die explizit auf einen Gesetzesverstoß hinweist.

Trotzdem scheint das Softwareunternehmen Incomedia in Italien keine Änderung vornehmen zu wollen. Auf die Bitte einer Userin, die bereits durch ihre Anwälte auf den Verstoß auf der eigenen Homepage mit Online-Shop aufmerksam gemacht wurde, reagierte das Unternehmen mit einer lapidaren Antwort: „Wir haben die Sache intern diskutiert aber bei unserer internen Beratungen und Untersuchungen hatten wir erfahren, dass die beschriebene Lösung gesetzlich in Ordnung ist, ich denke also leider nicht, dass dieses System geändert wird, es tut mir leid."

Nach dieser Kernaussage, dass das Unternehmen keine Änderung vornehmen will, um den gesetzlichen Vorgaben deutscher Online-Shop Betreiber zu entsprechen, sollte man als aktiver Anwender also genau überlegen das Programm in dieser Form weiter zu verwenden, damit es nicht zur Abmahnung und zu hohen Anwalts- und Verfahrenskosten kommt.

Wer mit dem Gedanken spielt sich ein solches Programm anzuschaffen, sollte immer darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Viele Softwareunternehmen bieten Demo-Versionen an, wo man vorab testen kann, ob die gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb eines deutschen Online-Shops gegeben sind.

Anwender, die dieses Programm bereits erworben haben (in der Pro-Version erhältlich zum Jahrespreis von 199,00 Euro), können jetzt nur hoffen, dass das Softwareunternehmen doch noch nachbessert, da immerhin auch für das Unternehmen Incomedia die Gefahr besteht, dass es bei Abmahnungen in Regress genommen werden könnte.

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