StaRUG: Fehlendes Insolvenzgeld mit alternativer Finanzierung ausgleichen

Seit Januar ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass in diesen Verfahren kein Insolvenzgeld gezahlt wird.

Seit Anfang Januar ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft. Damit folgt Deutschland einer EU-Richtlinie, die außergerichtliche Sanierungsverfahren zur Abwendung von Insolvenzen erleichtern soll. Das StaRUG gibt Unternehmen dabei unterschiedliche Instrumente in die Hand: So können beispielsweise Schutzmaßnahmen wie eine Vollstreckungs- und Verwertungssperre beantragt werden, um Sicherungsrechte von Gläubigern einzuschränken. Auch die Blockade der Restrukturierungsmaßnahmen durch einzelne Gläubiger kann abgewendet werden, so dass eine außergerichtliche Sanierung in vielen Fällen überhaupt erst ermöglicht wird. Denn bisher galt in der freien Sanierung das Einstimmigkeitsgebot, dadurch konnte bereits ein einzelner Widerspruch sämtliche Bemühungen kippen. Das Unternehmen hat in der Restrukturierung die Verfahrensherrschaft inne – es führt das operative Geschäft weiter, entwickelt einen Restrukturierungsplan und verhandelt diesen selbst mit den Gläubigern. Nur in bestimmten Fällen muss ein Restrukturierungsgericht angerufen und ein Restrukturierungsbeauftragter zur Kontrolle hinzugezogen werden.

Fehlender Insolvenzgeldeffekt gefährdet Liquidität

Grundsätzlich bietet das StaRUG für Unternehmen im vorinsolvenzlichen Stadium eine effektive Möglichkeit, sich kurzfristig und eigenständig aus einer Krisensituation zu befreien. „Allerdings muss dabei beachtet werden, dass in diesen Verfahren kein Insolvenzgeld gezahlt wird – das gibt es nur in der gerichtlichen Sanierung", sagt Carl-Jan von der Goltz, geschäftsführender Gesellschafter von Maturus Finance. In der Konsequenz erhalten Unternehmen also keine Zuschüsse für Arbeitnehmerforderungen – mitunter einer der größten Posten im Unternehmen. Vor dem Hintergrund, dass Firmen mit drohender Zahlungsunfähigkeit bereits in finanziellen Problemen stecken, kann das Thema Liquidität dadurch schnell zu einer kritischen Komponente bei der präventiven Restrukturierung werden.

Finanzierung im StaRUG-Verfahren über Assets

„Damit die Sanierung in Eigenregie gelingt, kann das Unternehmen die Finanzierung über unternehmenseigene Assets anstoßen. So wird z. B. der Weg frei für Sale & Lease Back", erklärt von der Goltz und fährt fort: „Das Unternehmen verkauft dabei seinen Maschinen-, Anlagen- oder Fuhrpark an einen Finanzierungspartner und least ihn direkt wieder zurück – alles ohne Unterbrechung der laufenden Produktion. Dringend benötigte Liquidität wird frei und kann direkt in die Fortführung des Betriebs sowie wichtige Restrukturierungsmaßnahmen investiert werden." Die Vermögensgegenstände sollten werthaltig, fungibel und sekundärmarktfähig sein. Sonder- und Einzelanfertigungen sowie mit dem Gebäude verbaute Objekte kommen nicht in Frage. „Unternehmen können die Leasingraten teilweise steuerlich geltend machen", ergänzt der Finanzierungsexperte.

Assets als Kreditsicherheiten

Unternehmen ohne Anlagevermögen können alternativ ihr werthaltiges Umlaufvermögen als Sicherheiten für einen objektbasierten Kredit einsetzen. Der Vorteil gegenüber klassischen Bankkrediten: Die Bonität spielt hier nur eine untergeordnete Rolle, so dass dieses Finanzierungsmodell auch im Rahmen von Restrukturierungen und Sanierungen eingesetzt werden kann. „Von Rohstoffen über Handelswaren bis zu Sachwerten und Immobilien ist einiges möglich – Voraussetzung beim Umlaufvermögen ist, dass es sich um marktgängige Handelsgüter bzw. Commodities handelt. Einzelprodukte, verderbliche bzw. saisonale Waren oder halbfertige Erzeugnisse scheiden aus", so von der Goltz weiter.

Schnelligkeit ist Trumpf

Die assetbasierte Finanzierung punktet zudem mit Geschwindigkeit. Und diese spielt bei StaRUG-Verfahren meist eine entscheidende Rolle. Ob Sale & Lease Back oder Asset Based Credit: Bei beiden Ansätzen vergehen von der Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens bis zur Auszahlung der Beträge meist nur wenige Wochen.

* * * * *

Publiziert durch connektar.de.

Veröffentlicht von:

Maturus Finance GmbH

Brodschrangen 3-5
20457 Hamburg
Deutschland
Telefon: (49) 040 300 39 36-250
Homepage: http://www.maturus.com

Avatar Ansprechpartner(in): Carl-Jan von der Goltz
Herausgeber-Profil öffnen

Firmenprofil:

Kurzprofil Maturus Finance GmbH
Die Maturus Finance GmbH ist eine bankenunabhängige Finanzierungsgesellschaft und bietet innovative Wege in der Unternehmensfinanzierung an. Der Finanzdienstleister ist Ansprechpartner für mittelständische Produktionsunternehmen, die im Rahmen ihrer aktuellen Finanzierungsstruktur Alternativen zu bestehenden Bankverbindungen suchen und ihren unternehmerischen Spielraum erweitern wollen. Finanzierungslösungen werden bereits ab einem Volumen von 250 TEUR (Zeitwert der Maschinen) und bis ca. 10 Mio. EUR angeboten, was in der Regel mit Umsatzgrößen der Unternehmen von ca. 5 Mio. bis 200 Mio. EUR korrespondiert.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Bildquelle: Dreamstime

Informationen sind erhältlich bei:

ABG Marketing GmbH & Co. KG
Frau Ilka Stiegler
Wiener Straße 98
01219 Dresden

fon ..: 0173 264 2301
email : stiegler@maturus.com

Vorherige bzw. nächste Pressemitteilung: