Psychotherapie, Beratung zur Hochsensibilität und Massagetherapie in Dortmund: Privatpraxis und Privatpatient

In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit den Begriffen „Privatpraxis“ und „Privatpatient“. Wir werfen beispielsweise einen Blick auf die Begriffe selbst, auf die Rahmenbedingungen, auf die Art der Zusammenarbeit zwischen Patient und Therapeut, auf die Gestaltung des Honorars.
In diesem Zusammenhang beschäftigen wir uns mit der Frage:
Was bedeuten diese Begriffe eigentlich bzw. was können sie bedeuten, wenn es um die Behandlung bei bzw. die Zusammenarbeit mit Heilpraktikern geht?
Im engeren Sinne geht es in diesem Artikel um die Beschreibung der Inanspruchnahme von Psychotherapie und/oder Massagetherapie in der Privatpraxis von Björn Hillebrand und um die Bedeutung, die der Begriff „privat“ hier hat.

Der Begriff „Privat“

Der Begriff „privat“ mag für manche Leser zuerst etwas befremdlich klingen oder bestimmte Assoziationen hervorrufen, da die Unterscheidung von „gesetzlich krankenversichert“ oder „privat“ hierzulande häufig mit bevorzugter Behandlung, kürzeren Wartezeiten oder auch komfortablerer Unterbringung (z.B. in Einzelzimmern im Krankenhaus) von Privat-Patienten in Verbindung gebracht wird.
Schaut man im Duden nach, bedeutet der Begriff „privat“ so viel wie „nur die eigene Person betreffend“, „persönlich“ oder auch „durch persönliche, vertraute Atmosphäre geprägt“, „familiären, zwanglosen Charakter aufweisend“, „ungezwungen“ oder auch „vertraut“.
Dieser hier beschriebene persönlichere, vertrautere, zwanglosere Eindruck kann durchaus entstehen, wenn man mit einem Therapeuten oder einer Therapeutin auf privater Basis zusammenarbeitet. Ein typischer Faktor ist hierbei ein Mehr an zur Verfügung stehender Zeit und die hierdurch möglich werdende intensivere und individuellere Beschäftigung mit der Thematik des jeweiligen Patienten.

Rahmenbedingungen in der Privatpraxis

Um es noch einmal zu sagen: Einer der auffälligsten Aspekte in Bezug auf die Rahmenbedingungen ist der des sich Zeit-Nehmens bzw. der Möglichkeit hierzu. Ein Erstgespräch kann erfahrungsgemäß schon mal zwei bis drei Stunden dauern, Folgetermine nehmen in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten in Anspruch.
Termine sind in der Regel einigermaßen zeitnah zu bekommen, nicht erst nach monatelanger Wartezeit. Hinzu kommt, dass die Praxis als reine Terminpraxis geführt wird. So entstehen in der Regel keine Wartezeiten beim jeweiligen Termin.
Ein weiterer wichtiger Faktor – in Kombination mit der Faktor Zeit – ist der des Zuhörens. Sich für die Sorgen, Probleme und Fragen seiner Patienten / Klienten ausreichend Zeit zu nehmen. Sich ausreichend Zeit zu nehmen und somit auch die einzelnen Termine so zu planen, ermöglicht dem Patienten, sich ohne Druck und ebenso ausführlich mitteilen zu können. Dies ist erfahrungsgemäß gerade im Rahmen der ersten Termine häufig erforderlich und ebenso wertvoll.
Auch der Aspekt der Selbstreflexion, bei der es möglicherweise um grundlegende Überzeugungen und Gedanken geht, benötigt Zeit.

Private Honorargestaltung

Die Begriffe „Privatpraxis“ und „Privatpatient“ werden in Bezug auf die Abrechnung häufig mit einer bestimmten Form der Krankenversicherung, der privaten Krankenvollversicherung oder der privaten Zusatzversicherung, ggf. auch der Beihilfe, in Verbindung gebracht.
Eine weitere Form der privaten Abrechnung ist die private Zahlung des Patienten bzw. Klienten. Gemeint ist somit der weder privat voll- noch zusatzversicherte Patient, der die Privatleistungen des Therapeuten als Selbstzahler honoriert, also unabhängig von seiner (gesetzlichen) Krankenversicherung.
Nehmen wir nun nochmal Bezug auf die Bedeutung des Begriffs „privat“ im Sinne von „persönlich“, so kann man dies auch auf die Gestaltung des Honorars beziehen. In diesem Zusammenhang können sich somit auch individuelle Gestaltungsmöglichkeiten ergeben, beispielsweise auch für Menschen, die aufgrund verschiedenster Lebensumstände nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Über das Angebot des sogenannten sozialen Honorars kann der Therapeut auch die aktuell möglicherweise schwierige finanzielle Situation eines Patienten berücksichtigen. In diesem Sinne kann ein Mensch, der beispielsweise gegenwärtig die Leistung des Arbeitslosengeldes 2 (Hartz 4) bezieht, Privatpatient sein.
Eine Anmerkung zur Situation des Selbstzahlers: Hierbei kommt es auch auf die innere Haltung des Menschen und die Bedeutung, die den privaten Zahlungen gegeben wird, an. Es ist hilfreich, weniger im Sinne von „ich muss zahlen“ zu denken, sondern vielmehr im Sinne von „ich investiere in mich und meine Persönlichkeitsentwicklung“. Je mehr einem diese innere Haltung gelingt, desto mehr kann einem die Honorierung der Leistungen des Therapeuten als wertvolle INVESTITION in das eigene Leben erscheinen.

Psychotherapie

Psychotherapie hat das Ziel, Menschen, die an psychischen (seelischen) Problemen, z.B. Ängsten oder depressiven Verstimmungen, oder an psychisch (mit-)bedingten körperlichen Problemen leiden, mit psychologischen Mitteln zu unterstützen.
Björn Hillebrand ist als Heilpraktiker in Dortmund tätig und bietet unter anderem Psychotherapie und spezielle Massagetherapien an. Einer der Praxisschwerpunkte ist die Beschäftigung mit der Eigenschaft der Hochsensibilität.

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Spielräume schaffen

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Björn Hillebrand bietet Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz, www.spielräume-schaffen.de/Psychotherapie/) und Coaching an. Einen Praxisschwerpunkt stellt die Eigenschaft der Hochsensibilität (https://www.spielräume-schaffen.de/Hochsensibilitaet/) dar. Aktuell befindet er sich in der mehrjährigen Weiterbildung zum Osteopathen.

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