Das Auslandsjahr in den USA: Die Visa für Schüleraustausch und Gap Year

Junge Leute, die ihr Auslandsjahr in den USA planen, müssen wissen, dass sie für die Einreise und den Aufenthalt in den USA eine Einreisegenehmigung benötigen. Grundsätzlich ist dafür ein Visum die Voraussetzung. Die Regierung der USA hat dafür feste Verfahren und Fristen festgelegt und Visa-Kategorien definiert.
Visa und Einreisegenehmigungen für USA Aufenthalte. Für die Auslandsaufenthalte junger Leute sind unterschiedliche Visa erforderlich, je nach dem Zweck des USA-Aufenthaltes. Generell gilt: Es handelt sich um Visa, die nur zu einem befristeten Aufenthalt in den USA berechtigen, nicht zur Einwanderung in die Vereinigten Staaten.
Schüleraustausch USA an öffentlichen High Schools mit dem J-1 Visum. Für den Schüleraustausch in den USA ist das J-1Visum (J-1 Exchange Visitor Visa) der Standard. Die Regelungen dieses Visums haben dazu beigetragen, dass das Austauschprogramm „USA Classic High School“ wie folgt ausgestaltet ist: Die Schüler werden während ihres USA-Aufenthaltes von einer US-Austauschorganisation betreut, die von der US-Regierung lizensiert ist.
Schüleraustausch USA an öffentlichen High Schools mit Staatenwahl mit dem J-1 Visum. Teilweise bieten die Austauschorganisationen an, dass die Schüler am „USA Classic High School Programm“ teilnehmen und trotzdem den US Bundesstaat oder die Region auswählen dürfen.
Schüleraustausch USA an privaten High Schools mit dem F1 Visum. Das F-1 Visum ist für ein Studium an einer amerikanischen Universität bzw. einem College oder Besuch einer Sprachschule bzw. anderen Bildungseinrichtung gedacht. Daher findet es im Bereich des High School-Aufenthalten dann Anwendung, wenn die Voraussetzungen des J-1 Visums nicht erfüllt sind. Das sind Schulaufenthalte an privaten High Schools. Das dazu passende Austauschprogramm wird unter dem Titel „USA Select High School Programm“ angeboten.
Schüleraustausch USA mit dem Visa Waiver Program. Im Rahmen von Kurzzeit-Aufenthalten für wenige Wochen an einer High School in den USA wird dann kein Visum benötigt, wenn der USA-Aufenthalt in den Grenzen des Visa Waiver Program bleibt. Diese Programme werden von den Austauschorganisationen als „USA Guest Program“ angeboten.
Au Pair Aufenthalt in den USA mit dem J-1 Visum. Wer als Au Pair in die USA gehen will, benötigt dafür ein J-1 Visum, das man nach Prüfung und Annahme durch eine anerkannte Au pair-Agentur bekommen kann.
Praktikum in den USA mit dem J-1 Visum. Ein Praktikum in den USA erfordert das J-1 Visum. Das gilt sowohl für bezahlte als auch für unbezahlte Praktika. Für das Visum wird ein amerikanischer „Sponsor“ benötigt. Daher gibt es auch hier Agenturen und Austauschorganisationen, die das Visum ermöglichen.
Sprachkurse in den USA mit dem Visa Waiver Program. Für einen Sprachkurs benötigt man kein Visum, sofern die Rahmenbedingungen des „Visa Waiver Program“ erfüllt sind. Das bedeutet, dass die besuchten Sprachkurse nicht Teil eines Studiums sind, dass damit kein akademisches Zertifikat verbunden wird, dass die Kurse nicht mehr als 18 Wochenstunden umfassen und dass der gesamte Aufenthalt in den USA nicht länger als 90 Tage dauert.
Sprachkurse in den USA mit dem F-1 oder dem M-1 Visum. Wenn der Sprachkurs in den USA über die Rahmenbedingungen des „Visa Waiver Program“ hinausgehen soll, ist ein Visum erforderlich. Je nach dem Typ der Bildungseinrichtung kommen zwei Visa-Kategorien in Betracht: Das F-1 Visum oder das M-1 Visum. Was im Einzelfall zutrifft, ist vorab mit der Sprachschule zu klären.
Studieren in den USA mit dem F-1 Visum. F-1 Visa ermöglichen den Besuch einer akademischen / wissenschaftlichen Bildungseinrichtung in den USA, beispielsweise eine Universität oder ein College.
Die Beantragung des Visums für die USA. Die Beantragung der Visa J-1, F-1 und M-1 erfolgt in den US Konsulaten in Berlin, in Frankfurt oder in München. Wichtig zu wissen: Eine Aussage, wie lange eine Visum-Beantragung für die USA dauert, ist nur schwer möglich. Die Bearbeitungszeiten können je nach Visum von zwei bis drei Wochen bis zu mehreren Monaten schwanken. Daher ist es wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen.
VISA für die USA in Corona-Zeiten. In Abhängigkeit von der Entwicklung zu Corona passt die US-Regierung die Regelungen für die Einreise und für die Ausgabe von Visa laufend an. Daher empfiehlt sich, jeweils mit der Bildungseinrichtung in den USA, mit der Agentur bzw. mit der Austauschorganisation im engen Kontakt zu sein, um auf Änderungen kurzfristig reagieren zu können.
Die Agentur und Austauschorganisation für den Weg in die USA. Wichtig ist, nur solche Anbieter in den Blick zu nehmen, die seriös und leistungsfähig sind. Für die Auswahl der Austauschorganisation geht man am besten schrittweise vor. Zur Sichtung des Marktes kann man online suchen. Dafür gibt es eine vorgeprüfte Auswahl der Anbieter in der Anbietersuche auf dem Schüleraustausch-Portal (www.schueleraustausch-portal.de/organisationen). Daran sollten sich persönliche Gespräche mit mehreren Anbietern anschließen. Dafür gibt es die bundesweiten AUF IN DIE WELT-Messen der gemeinnützigen Stiftung Völkerverständigung, die im Moment online stattfinden (www.aufindiewelt.de/messen). Mit den beiden am besten passenden Anbietern sollten die Schüler je ein detailliertes Beratungsgespräch führen. Am Schluss kommt der Blick auf die Kosten der Angebote. Wichtig ist, dass die Angebote inhaltlich vergleichbar sind und alle wesentlichen Positionen umfassen.
Informationen zum Auslandsjahr in den USA und zu den Visa. Einzelheiten zu den einzelnen Visa-Kategorien für die USA gibt es in diesem Blog: https://www.schueleraustausch-portal.de/detail/das-auslandsjahr-in-den-usa-die-visa-fuer-schueleraustausch-und-gap-year. Den Überblick zum Auslandsjahr in den USA mit 10-Schritte-Anleitung gibt es online hier: www.schueleraustausch-portal/usa

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