ARAG Verbrauchertipps

Idiotentest nach Alkoholfahrt
Wer nach einer Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein abgeben muss, muss nach Auskunft der ARAG Experten damit rechnen, nach der Sperrfrist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, besser bekannt als „Idiotentest") vorzuweisen. Und zwar unabhängig davon, ob es durch den Alkoholeinfluss Ausfallerscheinungen gibt oder nicht. In einem konkreten Fall war ein Fahrer mit 1,3 Promille am Lenkrad erwischt worden – ohne jegliche Ausfallerscheinungen. Als er nach seiner Sperrfrist den Führerschein wiederhaben wollte, weigerte er sich daher, an einer MPU teilzunehmen. Doch die Richter bestanden auf den Test. Sie gingen aufgrund der hohen Blutalkoholkonzentration in Verbindung mit den fehlenden Ausfallerscheinungen von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung aus (Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 3.20).

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Kosten für Schulhund sind Werbungskosten
Hunde in Schulen sind keine Seltenheit. Die Anwesenheit der Vierbeiner beruhigt die Gemüter, nimmt Ängste und fördert das Miteinander. Einige Tiere werden sogar zu echten Therapiehunden ausgebildet. Je nachdem, wie oft Hunde im Schulunterricht eingesetzt werden, können Aufwendungen für das Tier nach Auskunft der ARAG Experten zumindest teilweise von der Steuer abgesetzt werden. In einem konkreten Fall ging ein fleißiger Vierbeiner täglich mit seinem Frauchen zur Schule, an der es ein tiergestütztes Pädagogikkonzept gab. Den Hund hatte sich die Lehrerin privat angeschafft; die Schule beteiligte sich trotz Programm nicht an den Kosten für das Tier. Daher machte die Frau die Aufwendungen für Anschaffung, Futter, Tierarzt, Hundeschule und Ausbildung als Therapiehund als Werbungskosten bei der Steuer geltend. Doch das Finanzamt lehnte ab, denn immerhin war der Hund privat angeschafft. Am Ende wurde der Lehrerin zumindest ein hälftiger Abzug als Werbungskosten anerkannt, da der Hund regelmäßig an einer fünftägigen Unterrichtswoche teilnahm. Die Kosten für die Ausbildung als Therapiehund konnte die Frau sogar in voller Höhe als Werbekosten ansetzen, da hier keine private Mitveranlassung vorlag, sondern die Ausbildung sich durch den Einsatz des Hundes an der Schule ergeben hatte (Bundesfinanzhof, Az.: VI R 15/19).

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Zigarettenrauch und Schönheitsreparaturen
Wenn in einer Wohnung stark geraucht wird, vergilben Fenster, Türen und Wände stärker als in einer Nichtraucherwohnung. Bei Auszug müssen die Raucher daher damit rechnen, dass ein einfacher Anstrich unter Umständen nicht ausreicht, um die Wohnung zu übergeben. Im Härtefall kann der Vermieter nach Auskunft der ARAG Experten sogar Schadensersatz verlangen.

In einem konkreten Fall waren die Verfärbungen an Türrahmen, -blättern und -zargen nach nur einem Jahr so stark, dass der Vermieter alles abschleifen und zweifach streichen musste, um die Verfärbung zu beseitigen. Auch die Richter sahen im exzessiven Rauchen eine Beschädigung und damit Verschlechterung der Mietsache, die über einfache Schönheitsreparaturen hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erforderlich gemacht hatte, für die der Mieter schadensersatzpflichtig war (Amtsgericht Brandenburg, Az.: 31 C 249/17).

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