Reisesicherungsfonds: Verbraucherrechte sind Menschenrechte

Der Verband forum anders reisen schließt sich der Verbändeallianz zum Betrieb des Reisesicherungsfonds an

Nach Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung der Insolvenzsicherung bewirbt sich das forum anders reisen an der Seite der Verbände ASR, DRV, RDA und VIR um die Erlaubnis für den Aufbau und Betrieb des geplanten Reisesicherungsfonds. Das zum 1. Juli in Kraft tretende Gesetz soll Pauschalreisende im Falle der Insolvenz eines Reiseanbieters vor finanziellen Schäden schützen und zugleich ihre Rückholung aus dem Urlaubsgebiet sicherstellen.

Aus Sicht des forum anders reisen ist die Gründung des neuen Reisesicherungsfonds ein wichtiger Schritt Verbraucherrechte für Reisende zu stärken und zu sichern. „Wir bewerten den Schutz des Verbrauchers als wichtigen Teil menschenrechtlicher Sorgfalt der Touristikunternehmen und damit als Aspekt sozialer Nachhaltigkeit. Die Neuregelung des Insolvenzschutzes muss dabei eine verlässliche und faire Lösung für Pauschalreisende ebenso gewährleisten wie für die kleinen und mittelständischen Reiseveranstalter, die sich um das Wohl ihrer Gäste kümmern“, begründet Petra Thomas, Geschäftsführerin des Nachhaltigkeitsverbands forum anders reisen, die Entscheidung.

Es ist eine ureigene Aufgabe der Branche für den Schutz der Reisegäste Sorge zu tragen. Menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht kommt eine entscheidende Bedeutung bei der Organisation von Reisen zu. So betont die Verbandschefin des forum anders reisen, die auch im Vorstand des der Multistakeholderinitiative Roundtable Human Rights in Tourism mitwirkt: „Gerade in einer Dienstleistungsbranche wie dem Tourismus, die von dem Zusammenspiel vieler Menschen gestaltet wird, spielt der sozialverträgliche Umgang miteinander nicht nur in Bezug auf die Menschen in den Zielgebieten eine Rolle, sondern steht ganz selbstverständlich der Reisende selbst im Mittelpunkt der Sorgfalt der Reiseanbieter.“

Mit dem forum anders reisen wird die Bewerber-Runde der Verbände um die Perspektive der nachhaltigen Spezialveranstalter ergänzt. Damit bildet die Allianz aus nunmehr fünf Verbänden die ganze Breite der touristischen Anbieter ab, für die der neue Reisesicherungsfonds künftig die Kundengeldabsicherung und Rückholung der Gäste übernimmt.

Das Erlaubnisverfahren wird unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli gestartet. Der Reisesicherungsfonds soll ab dem 1. November betriebsbereit sein.

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