Mieter können zukünftig bei den Nebenkosten sparen

Mieterinnen und Mieter können zukünftig bei den wohnungswirtschaftlichen Betriebskosten sparen. Grund dafür ist der Wegfall der Position “Breitbandkabelanschluss”. Ab Juli 2024 dürfen diese Kosten dann nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.

Hintergrund ist die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, nach dem Kabelnetzbetreiber zukünftig mit anderen TV-Anbietern gleichgestellt werden sollen. Wie heutzutage bereits bei der Wahl des Stromanbieters üblich, soll der Verbraucher auch beim Fernsehen die Möglichkeit haben, seinen Dienstleister frei wählen zu können.

Möglich ist zum Beispiel der Fernsehempfang über das digitale Antennenfernsehen, DVB-T2 HD, bei der die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ohne laufende Zusatzkosten empfangen werden können. Als weitere Alternative kommen IPTV- oder Web-TV-Anbieter in Frage.

So können die Mieter sparen:

Je nach Anbieter können für Kabel TV monatliche Gebühren von mehr als 20 Euro entstehen. Dabei ist in dem Preis in der Regel nur ein TV-Receiver enthalten. Wenn der Mieter jedoch in weiteren Zimmern hochauflösendes Fernsehen empfangen will, fallen dafür weitere Kosten an.

Im Vergleich dazu kostet der Münchner TV-Streaming-Dienst waipu.tv nicht mal 6,00 Euro im Monat. Ein schneller Internetanschluss vorausgesetzt, kann waipu.tv über jeden Smart TV oder mit einem TV-Stick auf jeden Fernseher mit HDMI-Anschluss gestreamt werden.

Auch das Schweizer Streaming-Portal Zattoo kostet weniger als der durchschnittliche Kabelanschluss. Hier erhalten Nutzer über 120 TV-Sender, teilweise sogar in besserer Bildqualität als im Kabelnetz. Darüber hinaus ist der Dienst auch auf Reisen nutzbar. Dank einer EU-Verordnung lassen sich die deutschen TV-Programme in ganz Europa streamen.

Vollkommen kostenlos bietet die Film- und Serien-Plattform Joyn viele lineare TV-Sender an. Zu den Programmen gehören ProSieben, TLC, Sport 1 und ARD & ZDF. Die einzige Voraussetzung ist auch hier ein Internetanschluss mit einer Bandbreite von mindestens 10 Mbit/s.

Wird der Kabelanschluss über die Nebenkosten abgerechnet, müssen sich die Mieterinnen und Mieter in den meisten Fällen noch gedulden. Weil zwischen Vermieter und den Netzbetreibern in der Regel langfristige Verträge ausgehandelt wurden, bleibt es in der Regel bei der Umlage der Kosten für Breitbandkabel, bis die neue gesetzliche Regelung greift. Ein Nachfragen beim Vermieter empfiehlt sich aber dennoch.

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