Amazon Prime Video – Schadensersatz für Käufer von Filmen?

München, Berlin 30.07.2021 – Amazon Nutzer können käuflich erworbene Filme nicht außerhalb der Amazon Plattform zum unbeschränkten und privaten Filmkonsum downloaden. CLLB Rechtsanwälte vertritt daher Verbraucher, welche Amazon auf Erfüllung seiner kaufvertraglichen Verpflichtung zur Eigentumsübertragung in Anspruch nehmen.

Online Streamingangebote erfreuen sich immer größer Beliebtheit. Amazon Prime Video wirbt hierbei mit der Möglichkeit, dass neben dem Online Streaming im Wege der zeitlich beschränkten Leihe, Filme auch vollständig käuflich erworben werden können. Die Preisunterschiede zwischen Leihe und Kauf sind dabei erheblich.

Aktuell sind Amazon Nutzer bei ihrem Filmkonsum von käuflich erworbenen Filmen an die Amazon Plattform gebunden. Ein Download auf ein eigenes -von Amazon nicht kontrolliertes- Speichermedium ist nicht möglich. Ebenso ist es nicht möglich, die käuflich erworbenen Filme außerhalb des Amazon Systems zu genießen. Daher sehen sich viele Verbraucher nicht nur in ihrem unbeobachteten, privaten Filmkonsum, sondern auch in ihren Eigentumsrechten eingeschränkt.

CLLB Rechtsanwälte vertritt derzeit Kunden von Amazon, welche der Auffassung sind, dass Amazon aufgrund des Kaufs der Filme vertraglich verpflichtet ist, den Nutzern die erworbenen Filme zu einer vollständigen und von Amazon Prime unabhängigen Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Soweit der Kunde von Amazon sich für den käuflichen Erwerb eines Films entscheidet, erfüllt nach Auffassung von CLLB nur die Möglichkeit des Herunterladens der Filme auf ein frei wählbares Speichermedium, den gesetzlich nach § 433 BGB begründeten Anspruch auf Erwerb des Volleigentums nach § 985 BGB.

Betroffene Verbraucher müssen daher nach Auffassung von CLLB ihre eigentumsrechtlich erworbenen Filme jederzeit auch offline anschauen können und dürfen nicht verpflichtet werden, bei dem Konsum ihrer Filme auf das Netzwerk von Amazon Video beschränkt zu werden.

Auch möchte nicht jeder Eigentümer eines Films, dass Amazon erfährt, wann und wie oft der Nutzer die in seinem Eigentum stehenden Filme schaut und dass diese Erkenntnisse für weitere Marketingmaßnahmen genutzt und ggf. sogar verkauft werden.

CLLB Rechtsanwälte machen daher im Namen der von ihnen vertretenen Verbraucher gegenüber Amazon Ansprüche auf Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag geltend. Sollte Amazon nicht in der Lage sein, dem Kunden das Volleigentum an den erworbenen Filmen zu verschaffen, könnten weitere Schadens- und Minderungsansprüche bestehen, die derzeit ebenfalls geprüft und rechtlich bewertet werden.

CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und wird berichten.

Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft m. b. B. , Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Tel: 030 – 288 789 60, Fax: 030 – 288 789 620; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de

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Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.

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