Lease Trend AG: Aktuelle Vergleichsmöglichkeiten

München, Berlin 10.08.2021 – Die auf Kapitalmarkrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erreichten aktuell vermehrt Schreiben des Rechtsanwaltes Hofmann, welcher betroffenen Lease Trend Anlegern unter kurzer Fristsetzung aus Sicht von CLLB rechtlich prüfungsbedürftige Vergleichsangebote unterbreitet.

Unter Mitteilung eines angeblich bestehenden negativen Kapitalkontostandes, wird den bereits geschädigten Anlegern angeboten, auf 25 % der Forderungssumme der vermeintlich berechtigten Ansprüche zu verzichten.

Diese Vorgehensweise ist CLLB Rechtsanwälte – welche betroffene Lease Trend Anleger bereits seit über 10 Jahren vertreten und auf eine umfangreiche Expertise zurückgreifen können – bereits bekannt. Betroffenen Anlegern wird aktuell dringend geraten, sich rechtlichen Beistand zu suchen und Vergleiche nicht ungeprüft abzuschließen.

Zunächst müsste grundsätzlich geprüft werden, ob und inwieweit die behaupteten Forderungen der Lease Trend AG berechtigt und durchsetzbar sind. Für das Bestehen und die konkrete Höhe des Abfindungsguthabens trägt die Lease Trend AG die Darlegungs- und Beweislast. Deshalb muss sie dem jeweiligen Anleger unter Vorlage von konkreten Unterlagen eine rechnerisch überprüfbare und plausible Ermittlung des Abfindungsguthabens mitteilen.

Sollte dies nicht der Fall sein, bestehen nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes realistische Aussichten, dass die Forderung vor Gericht bereits nicht substantiiert dargelegt werden könnte. Betroffene Anleger sollten sich daher nicht vorschnell auf einen Vergleich einlassen. Vielmehr sollten die Forderungen durch eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Nach einer anwaltlichen Vertretungsanzeige werden Fristverlängerungen in der Regel gewährt, sodass genügend Zeitraum besteht, um eine für den betroffenen Anleger kostengünstigere außergerichtliche Lösung zu finden.

CLLB Rechtsanwälte raten daher betroffenen Anlegern, die Vergleiche nicht vorschnell und ungeprüft anzunehmen, sondern Vergleichsverhandlungen aufzunehmen und sich gegen die Forderungen zu verteidigen, notfalls auch gerichtlich.

CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und wird berichten.

Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft m.b.B., Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Tel: 030 – 288 789 60, Fax: 030 – 288 789 620; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de

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Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.

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