Radeln mit Kopfhörern: Auf die Lautstärke kommt es an

Wiesbaden, 13. August 2021. Mehr als 80 Prozent der Deutschen sind Radfahrer – und viele wollen auch auf ihrem Drahtesel nicht auf Musik oder Telefonate verzichten. Grundsätzlich ist Fahrradfahren mit Kopfhörern erlaubt. Es gibt jedoch Einschränkungen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Radfahrer dürfen unterwegs telefonieren oder Musik hören – ob in der Natur oder im Straßenverkehr. „Wichtig ist dabei jedoch immer, dass die Radler trotz Kopfhörern verkehrssicher unterwegs sind", sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. „Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Gehör und Sicht nicht beeinträchtigt werden dürfen. Schließlich braucht das Verkehrsgeschehen die volle Aufmerksamkeit." Konkret bedeutet das: Wichtige Umgebungsgeräusche wie Rufe von Fußgängern, klingelnde Radfahrer, Autohupen oder gar Martinshörner dürfen nicht übertönt werden. Ist die Musik aus den Kopfhörern viel zu laut, wird ein Verwarngeld von zehn Euro fällig. 25 Euro kostet es, wenn Radfahrer andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährden. „Und bei einem Unfall kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt grob fahrlässig außer Acht gelassen hat, riskiert sogar seinen Versicherungsschutz", so Kretschmer.

Tippen verboten
Komplett verboten ist zudem, während der Fahrt Nummern ins Smartphone einzugeben, Nachrichten zu beantworten oder Musiktitel auszuwählen. „Das Handy darf nur dann in die Hand genommen und bedient werden, wenn das Rad steht – also wie bei Autos", sagt R+V-Experte Kretschmer. Für das Telefonieren während des Radelns heißt dies: Freie Fahrt nur mit Freisprechanlage.

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