Wiesbaden, 21. August 2021
Das soziale Sicherungssystem in Deutschland versagt. Selbst der
Bundesgerichtshof hat die Regierung dafür gescholten – und wird
ignoriert. Den etablierten Parteien fehlt ein Konzept. LKR bietet die
Lösung: SAFE, das soziale Sicherungssystem für Deutschlands Zukunft:
komplett durchfinanziert, ohne Altersarmut, weniger Bürokratie, mehr
Anreize und vor allem: mehr Netto und damit mehr verfügbares
Einkommen für untere und mittlere Einkommensgruppen.
Ausgangslage
Die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland beruhen im
Wesentlichen auf dem Prinzip einer Umlagefinanzierung durch
gesetzlich vorgeschriebene Abgaben auf den Arbeitslohn. Gleichzeitig
sind große Teile der Gesellschaft (z. B. Beamte, Selbständige,
Freiberufler) von dieser Umlagefinanzierung ausgenommen. Das System
hat sich überlebt und ist nicht mehr zukunftsfähig.
Auf Grund der demografischen Entwicklung ist insbesondere dem
sogenannten „Generationenvertrag“ für die Rente die Grundlage
entzogen worden. Trotz längerer Lebensarbeitszeit und höherer
Abgaben sinken die Rentenansprüche. Bereits jetzt muss die
Rentenkasse durch staatliche Zuschüsse aufgefüllt werden, um sie nicht
kollabieren zu lassen. Altersarmut auch nach einem langen Arbeitsleben
ist ebenso eine Bedrohung wie die Ungerechtigkeit der immer stärker
werdenden Belastung der jungen Generation.
Andere durch Umlagen finanzierte Leistungen (Krankenkasse,
Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung) werden durch politische
Eingriffe mit sachfremden Kosten belastet oder reichen nicht aus
(Pflege). Die Belastung ausschließlich der gesetzlich verpflichteten
Beitragszahler für gesamtgesellschaftliche Aufgaben widerspricht dem
Solidaritäts- und dem Gleichbehandlungsprinzip.
Gleichzeitig wird menschliche Arbeit in Deutschland zu stark mit Kosten
belastet. Diese Tatsache wird dadurch verdeckt, dass die
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung oftmals nicht offen
ausgewiesen werden. Die tatsächlichen Lohnkosten entsprechen jedoch
dem Bruttogehalt plus Arbeitgeberanteile. Die Belastung insbesondere
der Arbeitnehmer durch Steuern und Sozialabgaben einschließlich der
Arbeitgeberanteile liegt bis zum Erreichen der
Beitragsbemessungsgrenze prozentual über den Belastungen des
derzeitigen Spitzensteuersatzes.
Das Prinzip der Finanzierung durch Umlagen auf die menschliche Arbeit
ist überdies nicht zukunftssicher. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf
Veränderungen am Arbeitsmarkt durch die fortschreitende Digitalisierung
und künftige Rationalisierungen durch den Einsatz künstlicher
Intelligenz. Gleichzeitig wird Beziehern des Arbeitslosengeldes II („Hartz
IV“) der Anreiz zur Arbeitsaufnahme genommen, da ein Hinzuverdienst,
der über 100,- € im Monat hinausgeht, zu 80% verrechnet wird. Damit
fehlen die wirtschaftlichen Anreize zur Arbeitsaufnahme. Stattdessen
regelt ein zum Teil intransparent agierender Verwaltungsapparat in den
„Jobcentern“ die Zuteilung, Kontrolle, Betreuung und ggf.
Sanktionierung, wobei das reale Existenzminimum auch bei Sanktionen
nicht unterschritten werden darf. Wer in Not gerät, muss andererseits
zunächst jegliches Vermögen verbrauchen, bevor Ansprüche auf
staatliche Hilfe entstehen. So kann es sein, dass die Früchte eines
Arbeitslebens vernichtet werden, wenn jemand durch widrige Umstände
nicht vermittelbar ist. Die Folgen sind sozialer Abstieg und Altersarmut.
Familien oder Alleinerziehende mit Kindern sind in Deutschland
schlechter gestellt als Kinderlose, insbesondere als kinderlose
Ehepaare. Dies ist vom Bundesverfassungsgericht in zwei Urteilen
festgestellt und der Gesetzgeber zur Änderung aufgefordert worden. Die
Politik der Bundestagsparteien hat diese höchstrichterliche Aufforderung
bislang schlicht ignoriert.
Die Einkommensteuergesetzgebung in Deutschland ist kompliziert, von
Ausnahmeregelungen durchzogen, in weiten Teilen intransparent,
ungerecht und leistungsfeindlich. Im Rahmen der Sozial- und
Steuergesetzgebung haben die Politik und Verwaltung ein
unüberschaubares Dickicht an Leistungen, Regulierungen, Sonderfällen,
staatlichen Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten, Sanktionen und
bürokratischen Anforderungen geschaffen. Die Folgen sind nicht nur
Verwaltungsstrukturen, deren Effizienz zu hinterfragen ist, sondern auch
eine blühende „Wohlfahrtsindustrie“ mit einer zum Teil beklemmenden
Verflechtung von Politik und Wohlfahrtsorganisationen.
Insgesamt ist Deutschland durch eine überbordende
Wohlfahrtsbürokratie gefesselt, die unserer Gesellschaft und der
Wirtschaft Ressourcen entzieht, Eigenverantwortung und Eigeninitiative
tötet und unproduktive Tätigkeiten heranzüchtet.
Unsere Lösung heißt „SAFE“
Die Lösung der LKR umfasst ganzheitlich die Bereiche Steuern, Arbeit,
Familie und Existenzsicherung („SAFE“). Der Vorschlag ist sozial
nachhaltig und freiheitlich zugleich. Er kombiniert die Verantwortung der
Gesellschaft für die sozial Schwächeren mit der Eigenverantwortung
jedes einzelnen für sich und seine Zukunft. Wir wollen Deutschland von
den Fesseln der Wohlfahrtsbürokratie befreien, indem wir den Menschen
ihre Eigenverantwortung zurückgeben:
– Jede Arbeit lohnt sich, wer arbeitet bekommt mehr Geld als
jemand, der nicht arbeitet.
– Jeder entscheidet frei über seine Altersversorgung und den Grad
seiner sozialen Absicherung.
Gleichzeitig sichern wir die verfassungsrechtlichen Grundlagen der
Existenz und die medizinische Versorgung für jedermann. Die
Benachteiligung der Familien wird beseitigt, wir schlagen ein neues
Kapitel einer gerechten und nachhaltigen Familienpolitik auf.
Wir vereinfachen das Steuersystem radikal und sorgen für absolute
Transparenz durch einen für Jeden geltenden einheitlichen Satz als
Einkommenssteuer („Flat-Tax“). Durch eine ergänzende Steuergutschrift
(„negative Einkommensteuer“) sowie einen ergänzenden Freibetrag
werden niedrige und mittlere Einkommen gegenüber der heutigen
Steuer- und Abgabenlast deutlich besser gestellt. Alle staatlichen
Sozialleistungen (Krankenkasse, Familienförderung, Existenzsicherung)
werden über Steuern finanziert und ggf. direkt über die Finanzverwaltung
ausgezahlt. Wir machen die Zukunft sicher, frei, gerecht und
finanzierbar.
Steuern
Die Einkommensteuer wird radikal vereinfacht: Der Einheitliche
Steuersatz beträgt maximal 45%. Dafür entfallen alle bisherigen durch
Umlagen finanzierten Sozialabgaben. Ebenso entfallen alle
Ausnahmetatbestände sowie die bisherigen Steuerklassen und damit
jegliches Splitting. Ergänzt wird dieser einheitliche Steuersatz durch ein
Steuerguthaben („negative Einkommensteuer“) von 500,- € pro Monat ab
dem vollendeten 18. Lebensjahr, das direkt von der Steuerschuld
abgezogen wird, sowie einen zusätzlichen steuerlichen Freibetrag von
250,- € pro Monat. Hierdurch wird eine Progression erreicht, die
Geringverdiener gar nicht belastet, mittlere Einkommen deutlich entlastet
und die Durchschnittsbelastung für Besserverdienende auf maximal
knapp unter den einheitlichen Steuersatz ansteigen lässt.
Die tatsächliche Belastung beträgt
bei einem monatlichen Einkommen von
2.000,- € insgesamt 14,38 % (= 1.712,50 € Netto-Einkommen)
3.000,- €insgesamt 24,58% (= 2.262,50 € Netto-Einkommen)
4.000,- €insgesamt 29,69% (= 2.812,50 € Netto-Einkommen)
5.000,- €insgesamt 32,75% (= 3.362,50 € Netto-Einkommen)
6.000,- €insgesamt 34,79 % (= 3.912,50 € Netto-Einkommen)
8.000,- €insgesamt 37,34% (= 5.012,50 € Netto-Einkommen)
10.000,- €insgesamt 38,88% (= 6.112,50 € Netto-Einkommen)
20.000,- €insgesamt 41,94% (= 11.612,50 € Netto-Einkommen)
Bei abhängig Beschäftigten werden die bisherigen Arbeitgeberanteile zur
Sozialversicherung dem Gehalt zugeschlagen, so dass diese z.B. für
eine eigenverantwortliche zusätzliche Altersversorgung genutzt werden
können. Diese Regelung führt zu einer massiven Entlastung der
Mittelschicht, die bislang von der Politik besonders belastet worden ist.
Sofern jemand nach dem vollendeten 18. Lebensjahr eine geringere
Steuerschuld als 500,- € pro Monat hat, wird ihm das durch die
Steuergutschrift entstandene Guthaben zur Existenzsicherung monatlich
ausgezahlt. Es entfallen alle bisherigen Transferleistungen, die teilweise
durch eine erhöhte Steuergutschrift ausgeglichen werden. Nach
Vollendung des 18. Lebensjahres gelten Sonderregelungen für folgende
Gruppen:
Die Steuergutschrift erhöht sich um jeweils 250,- € monatlich
– für die Elternzeit in einem festzulegenden Zeitraum.
– bei nachgewiesener Erwerbsunfähigkeit.
– bei Arbeitslosigkeit für einen Zeitraum entsprechend dem heutigen
Arbeitslosengeld I
– ab vollendetem 67. Lebensjahr als Garantierente.
– für Studenten begrenzt auf eine festzulegende maximale Anzahl von
Studienjahren, wobei weiterhin ergänzende Studienkredite über die
Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch genommen werden können.
– in allen anderen Fällen bei Nachweis einer adäquaten gemeinnützigen
Leistung oder Wahrnehmung eines vergleichbaren kommunalen oder
staatlichen Beschäftigungsangebotes.
Rente
Die Steuergutschrift beträgt ab dem vollendeten 67. Lebensjahr 960,-
Euro monatlich, sofern keine weitergehende Erwerbstätigkeit vorliegt.
Damit liegt sie in Höhe der derzeitigen Grundrente im Alter. Darüber
hinaus gibt es die Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge, die durch das
deutlich höhere Nettoeinkommen insbesondere bei kleinen und mittleren
Einkommen leicht zu finanzieren ist.
Für alle bereits erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche sowie
für gegenwärtige Renten- und Versorgungsbezüge gilt Bestandsschutz.
Gesundheit/Pflege
Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung werden zusätzlich
mit einem einheitlichen Satz (derzeit 250,- €) an die Krankenkassen
gezahlt, wobei bisherige Wahlfreiheit bestehen bleibt. Jedermann kann
sich wie bisher nach Wunsch für Zusatzleistungen selbst versichern.
Arbeitslosigkeit
Durch die Steuergutschrift von insgesamt 750,- € ist die existentielle
Sicherung gewährleistet. Darüber hinaus können Zusatzversicherungen
auf freiwilliger Basis geschlossen oder Vorsorgerücklagen gebildet
werden. Das ALG I wird ebenso abgeschafft wie das ALG II.
Arbeit
Der Arbeitsmarkt wird durch diese umfassende Reform und die damit
verbundene Entbürokratisierung grundlegend entlastet und befreit.
Arbeitgeber werden durch den Fortfall der Berechnung und Abführung
von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und
durch den einheitlichen Steuersatz mit einer Gutschrift und einem
Freibetrag von erheblichem Aufwand befreit. Der Straftatbestand der
Vorenthaltung von Sozialabgaben entfällt vollständig.
Die Sicherheit vor dem Fall ins Bodenlose beim Scheitern ermutigt
Unternehmergeist und unternehmerische Initiative. Dies gilt nicht nur für
Gründer von risikobehafteten Start-Ups, sondern genauso für jeden
Einzelnen, der den Schritt in die Selbstständigkeit wagt. Insbesondere
hier erwarten wir die Freisetzung von Innovationskräften. Durch die
Steuergutschrift und den Steuerfreibetrag entfällt auch die Begründung
für einen gesetzlichen Mindestlohn, der mit Umsetzung dieser Reform
ersatzlos abgeschafft werden kann. Ebenso entfallen geringfügige
Beschäftigungen („Minijobs“) ersatzlos, da für jeden verdienten Euro der
einheitliche Steuersatz ohne weitere Abgaben gilt. Auch für bisherige
ALG-II-Empfänger wird der Einstieg in Arbeit wesentlich attraktiver, weil
er keinen Beschränkungen unterliegt. Jeder zusätzlich verdiente Euro
lohnt sich, insbesondere durch den zur Steuergutschrift
hinzukommenden Freibetrag von 250,- € wird ein hoher Anreiz zur
Arbeitsaufnahme geschaffen. Die Agentur für Arbeit kann ohne den
bisherigen Leistungsbereich als öffentlicher Vermittler von
Beschäftigungsverhältnissen weiterbestehen. Es steht Arbeitssuchenden
frei, sich dieser Einrichtung kostenfrei zu bedienen. Die
Inanspruchnahme durch Unternehmen ist gebührenpflichtig.
Familie
Zentraler Bestandteil der SAFE-Reform ist die deutliche Besserstellung
von Eltern und Kindern. Ziel ist es, sowohl die Erziehungsleistungen der
Eltern zu berücksichtigen und Einkommenseinbußen im Alter
auszugleichen als auch die existentielle Sicherung der Kinder so zu
gestalten, dass Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe
auch für Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern oder prekären
familiären Situationen deutlich verbessert werden. Deshalb legen wir
auch für Kinder generell eine Förderung von 750,- € zu Grunde,
allerdings mit folgender Besonderheit:
Das Kindergeld wird von Geburt an bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres ansteigend in monatlichen Sätzen von 300,- € bis 500,- €
gezahlt, davon jeweils 200,- € zweckgebunden auf eine Chipkarte, z.B.
für Babyartikel, Betreuung, Schulbedarf, Klassenfahrten Vereinsbeiträge,
kulturelle und soziale Teilhabe. Die Chipkarte sorgt dafür, dass Geld
wirklich für die entsprechenden Zwecke zum Kindeswohl ausgegeben
wird. Da dies für jeden gilt, wirkt die Inanspruchnahme auch nicht sozial
diskriminierend. Der Differenzbetrag wird degressiv von 450,- bis 250,- €
zur Alterssicherung der Eltern verwendet, entweder für die Einzahlung in
zertifizierte Anlagen, z.B. einen nationalen Rentenfonds, deren Erträge
erst mit Eintritt des Rentenalters in Anspruch genommen werden können
oder alternativ zum Erwerb und der Finanzierung von Wohneigentum.
Dies stellt die einzige verbleibende Form von staatlich geförderter
Altersvorsorge dar, und zwar ca. 75.000,- € pro Kind.
Existenz
Das SAFE-Konzept sichert die Existenz aller erwerbsfähigen
Erwachsenen auf der Grundlage des Existenzminimums, das ohne
Wenn und Aber zu zahlen ist, allerdings ohne den dazu bislang
betriebenen bürokratischen Aufwand. Um auch auf dem Arbeitsmarkt
schwerer vermittelbaren Personen eine Erhöhung des Einkommens zu
ermöglichen, wird ein kommunaler, staatlicher oder anderweitig
gemeinnütziger Niedriglohnsektor eingerichtet, dessen
Inanspruchnahme jedem Arbeitswilligen bis zu einer Grenze von 250,- €
pro Monat zur Verfügung steht. Dieses an die gemeinnützige
Beschäftigung gebundene „aktivierende Grundeinkommen“ macht die
Sanktionsmaßnahmen des bisherigen ALG II überflüssig. Diese
Absicherung des Existenzminimums ist keineswegs nur für die jetzigen
Hartz-IV-Bezieher und die Bezieher von Alterssicherung von Vorteil,
sondern ebenso auch für die breite Mittelschicht, da die Abgabenlast
stark reduziert wird und selbst für den Fall, dass man die berufliche
Existenz verliert, Sparvermögen und Eigentum nicht mehr angetastet
werden. Dieses Modell nimmt Verlustängste. Da die bisherige
Existenzsicherung nur unwesentlich überschritten wird, bleibt die
Eigeninitiative weiter überaus attraktiv: Wer erwerbsfähig ist, hat einen
hohen Anreiz, aus eigener Initiative Geld zu verdienen. Die bisherigen
Hemmnisse werden rigoros genommen. Die Höhe der Steuergutschrift
bietet andererseits für die Wenigsten einen erkennbaren Anreiz, sich
hierauf als einzige Form des Geldzuflusses zu beschränken. Für
Arbeitslose gemäß den bisher geltenden zeitlichen Ansprüchen,
Studenten für eine festzulegende Regelstudienzeit, Eltern im
Elternurlaub und ggf. weitere Sonderfälle beträgt die negative
Einkommenssteuer 75,-0 € statt 500,- € pro Monat. Das SAFE-Konzept
ersetzt alle staatlichen Transferleistungen mit Ausnahme des
Wohngeldes sowie der Zusatzleistungen für Menschen mit Behinderung
sowie für Pflegebedürftige.
Finanzierung
Das SAFE-Konzept ist mit dem einheitlichen Einkommensteuersatz unter
Einbeziehung der bisherigen Einnahmen und Ausgaben der
Sozialversicherungen, den bisherigen staatlichen Zuschüssen und dem
Wegfall aller sonstigen Transferleistungen und steuerlichen
Ausnahmetatbestände finanzierbar, ohne die Abgabenlast zu erhöhen.
2019 betrug die Summe aller Sozialleistungen 1,04 Billionen Euro. Dem
stehen Kosten des SAFE-Konzeptes in maximal gleicher Höhe
gegenüber. Durch den Abbau von Verwaltungsstrukturen lassen sich
erhebliche Einsparungen erzielen. Ziel ist, diese Einsparungen zur mittel-
und langfristigen Senkung des Einkommensteuersatzes sowie zum
Schuldenabbau zu verwenden.
Im Gegensatz zum derzeitigen durch Umlagen auf Arbeitseinkommen
finanzierten System der sozialen Sicherung ist das neue System flexibel
genug, um auf zukünftige Veränderungen des Arbeitsmarktes zu
reagieren. Insbesondere ist damit auch der Wegfall bzw. den Ersatz
menschlicher Arbeit durch künstliche Intelligenz und Maschinen durch
andere Einnahmequellen zu kompensieren. Die Umsetzung des
Konzeptes erfordert die ohnehin überfällige grundlegende Neuordnung
der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen unter
Berücksichtigung der zukünftig entfallenden Sozialleistungen und deren
derzeitiger Finanzierung.
Fazit:
Das SAFE-Konzept beantwortet die Soziale Frage grundlegend neu und
löst sie auf freiheitliche Weise. Existenznöte und Altersarmut werden
beseitigt, der Staat radikal verschlankt, das Thema der sozialen
Gerechtigkeit abschließend geklärt. Die Kinder- und Familienförderung
wird endlich so gestaltet, dass es attraktiv ist, Familien zu gründen und
Kinder zu bekommen Das Konzept ist zutiefst liberal, weil ein Jeder
jenseits der existentiellen Sorgen für sich selbst verantwortlich ist.
Liberal Konservative Reformer Hessen
Hans-Peter Brill (Pressesprecher)
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