Weshalb ein Pflichtteilsverzicht oder auch ein Erbverzicht bei Patchworkfamilien beliebt ist

Frankfurt, 6. Dezember 2021 – Die Nachlassregelung in Patchworkfamilien ist oft eine komplizierte Angelegenheit. Mögliche Interessenskonflikte gefährden den Familienfrieden und ohne ausreichende Vorsorge drohen dem länger lebenden Ehegatten im Erbfall schwerwiegende Konsequenzen. Notarin Bettina Selzer erklärt in einem neuem Fachbeitrag, warum der Pflichtteilsverzicht oder sogar der Erbverzicht beim Vererben in Patchworkfamilien so beliebt ist.

Hierzu geht sie zuerst auf das Berliner Testament ein. Dieses erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit bei verheirateten Paaren. In der klassischen Kernfamilie, bei der die Eheleute dauerhaft zusammenbleiben und beim Erbe lediglich die gemeinsamen Kinder bedacht werden, stellt das Berliner Testament eine legitime Option dar. Bei Patchworkfamilien hingegen ist es oft ungeeignet.

Beispielsweise können sich hier die Kinder des zuerst versterbenden Partners nach dem späteren Tod der Stiefmutter bzw. des Stiefvaters nicht mehr auf §2302 BGB berufen, um damit ihr Pflichtteil einzufordern. Dies hat zur Folge, dass sie regelmäßig schon beim Tod des leiblichen Elternteils auf Auszahlung ihres Pflichtteils bestehen werden, sofern sie nicht gesichert als Erbe benannt sind.

Damit einher geht jedoch die Unsicherheit für den länger lebenden Partner, dass beispielsweise ein Eigenheim oder ein Familienunternehmen vorzeitig verkauft werden muss, um die Pflichtteilsansprüche der Kinder des verstorbenen Partners zu bedienen.

Durch eine vorausschauende Nachlassplanung kann für alle beteiligten Planungssicherheit geschaffen werden. Im Rahmen einer notariellen Beratung wird gemeinsam geklärt, ob und wie weit es sinnvoll ist, die erwachsenen Kinder um einen Pflichtteilsverzicht oder Erbverzicht zu bitten. Hiermit verbunden können entsprechende Abfindungen oder Ersatzleistungen sein, beispielsweise die vorzeitige Übertragung von Vermögenswerten oder das unveränderliche Festschreiben späterer Erbansprüche.

Bei einem Erbverzicht verzichtet das Kind auf sein gesamtes gesetzliches Erbe und damit auch auf sein Pflichtteilsrecht. Beim Pflichtteilsrechtsverzicht wird nur auf den Pflichtteil verzichtet, nicht auf das Erbe. Es ist hier auch möglich, dass die Verzichtenden nur auf ihren Pflichtteil in Bezug auf einen Teil des Vermögens verzichten, also beispielsweise auf das Haus oder das Unternehmen.

Pflichtteilsverzicht und Erbverzicht werden durch eine notarielle Beurkundung erklärt, an der sowohl der Erblasser als auch die Verzichtenden beteiligt sind. Nur damit sind sie wirksam.

Weitere Informationen bietet der Fachbeitrag „Weshalb ein Pflichtteilsverzichts oder auch ein Erbverzicht bei Patchworkfamilien beliebt ist" von Bettina Selzer, Notar Frankfurt:

https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/weshalb-ein-pflichtteilsverzicht-oder-auch-ein-erbverzicht-bei-patchworkfamilien-beliebt-ist/

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In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Sie beraten und unterstützen beispielsweise bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, Pflichtteilsverzichtsverträgen, Unternehmensnachfolgeverträgen und Unternehmertestamenten,
Erbscheinsanträgen, Erbschaftsausschlagungen, Erbauseinandersetzungen sowie Schenkungs- und Übergabeverträgen über Immobilien und Unternehmen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge).

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

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Tag-It: Unternehmensnachfolge, Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht, Patchworkfamilie, Berliner Testament, Erbfall, Ehegatten, Ehegattentestament, Erbvertrag, Testament, Enterbung, Pflichtteil, Erbe, Erbfolge, § 2303 BGB, Alleinerbe, Familienunternehmen

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Mit einer bestellten Notarin in Frankfurt bietet die Kanzlei auch die Leistungen eines Notariats, z.B. Beurkundung von Verträgen oder Beglaubigung von Unterschriften. Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer, geb. Schmidt, berät bei der Vertragsgestaltung und prüft für ihre Mandanten auch fremde Verträge. Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer und Rechtsanwältin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

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