Scalable – Digitaler Vermögensverwalter haftet nach erstinstanzlichem Urteil des LG München I auf Schadensersatz – aber in welcher Höhe?

Berlin 26.01.2022. CLLB-Rechtsanwälte berichteten bereits über das Urteil des Landgerichts München I, welches einem von dem Datenleck bei Scalable betroffenen Kunden Schadensersatz in Höhe von € 2.500,00 zusprach. CLLB Rechtsanwälte haben nunmehr weitere Klagen gegen den Vermögensverwalter eingereicht und für vom Hack betroffene Kunden, Schadenersatz geltend gemacht.
Das Landgericht München bejahte in seinem Urteil einen Verstoß gegen technische Sicherheitsstandards, da Scalable Zugangsdaten mit einem externen Dritten geteilt habe. Neben diesem Verstoß müsste nach Ansicht der Kanzlei CLLB auch ein weiterer Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen geprüft werden, der bisher offenbar nicht Verfahrensgegenstand war.
Gemäß Art. 34 DSGVO müssen Personen, welche von einem Datenschutzvorfall betroffen sind, unverzüglich und derart informiert werden, dass sie das Schadensrisiko durch geeignete Maßnahmen zeitnah reduzieren können. Wenn Scalable aber vordergründig nur auf „allgemeine Verhaltensregeln“ und auf die Webseite des Bundesamtes verweist, erscheint es nach Auffassung der Kanzlei CLLB zumindest fraglich, ob dies den Anforderungen der gesetzlich geforderten Mindestangaben genügt. Es stellt sich auch die Frage, ob ein Betrag von € 2.500 geeignet erscheint, ein Unternehmen, dessen Marktwert mit 1,1, Mrd. bewertet wird, zukünftig dazu zu veranlassen, die Daten seiner Kunden rechtskonform zu sichern und rechtskonform über Verstöße gegen die DSGVO zu benachrichtigen.
Unter Würdigung des Ausmaßes des Datenschutzverstoßes, der hohen Sensibilität der abgegriffenen Daten und dem Verschulden des Vermögensverwalters, sind mehrere Ansatzpunkte gegeben, die nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälten auch einen Schmerzensgeldbetrag in höherer Größenordnung angemessen erscheinen lassen.
Sollten Sie von dem Datenleck bei Scalable betroffen sein, lohnt es sich, Ihre Ansprüche durch eine auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen. Kein Verbraucher muss es hinnehmen, dass seine personenbezogenen Daten unzureichend geschützt und im Darknet von Kriminellen gehandelt und missbraucht werden. CLLB verfolgt die weitere Entwicklung und wird berichten.

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de

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Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.

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