Widerruf Autokredit Mercedes-Benz Bank, Urteile und News?

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Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat nach übereinstimmenden Medienberichten in seinem Urteil vom 16.12.2021 – 5 U 135/21 – entschieden, dass ein Autokredit der Mercedes-Benz Bank widerrufbar ist. Der Widerruf des Autokredits führt dann zu einer kompletten Rückabwicklung des verbundenen Vertragsverhältnisses. Ein Schummeldiesel kann so zurück gegeben werden.

Auch das OLG Brandenburg hatten in zwei Urteilen bestätigt, dass sich Kredite der Mercedes Benz-Bank noch widerrufen lassen (Az.: 4 U 7/19 und 4 U 8/19). Das OLG hielt in beiden Fällen die Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung für unzureichend. Die zitierten Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Der Widerrufende hat Anspruch auf die Rückzahlung aller Zins- und Tilgungszahlungen, die er auf den Kreditvertrag geleistet hat.

Der EuGH hatte bereits am 09.09.2021 in den Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20 den BGH zurechtgewiesen und entschieden das Millionen Auto-Kreditverträge doch noch rechtswidrig sind.

Die EuGH Richter bemängelten vor allem Angaben zu den Verzugszinsen und zur Berechnungsmethode bei der Vorfälligkeitsentschädigung.

Diese Angaben sind in Millionen von Autokreditverträgen enthalten.

Die Entscheidung ist vor allem für Besitzer von abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen höchst interessant. Denn insoweit besteht nun die sehr gute Chance, ohne ein Abgasklage gegen den Autohersteller einreichen oder ein langjähriges Musterverfahren abwarten zu müssen, aus dem Autokaufvertrag aussteigen zu können. Hierbei ist es völlig gleichgültig welches Fabrikat finanziert worden ist, gleich ob VW, Mercedes, Porsche Audi oder Fiat.

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„Auch wenn die Rechtslage und die Rechtsprechung hier verbraucherfreundlich ist, so lehnen viele Banken die berechtigten Ansprüche der Verbraucher ab", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser.

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