Wer haftet bei Sturmschäden?

Gerade derzeit ist es in Deutschland oft stürmisch, viele haben Schäden dadurch am Haus oder Auto erlitten. Wer haftet für die Schäden? Grundsätzlich kann man sagen haftet für Schäden am Haus Bsp. Dach, Keller, Fenster in den meisten Fällen, die Wohngebäudeversicherung. Schäden ums Haus das betrifft all das was mit dem Haus nicht direkt verbunden ist und herausgetragen werden kann, laufen über die Hausratversicherung. Sturmschäden werden aber tatsächlich erst ab Windstärke 8 bzw. 62 Stundenkilometern anerkannt. Dann haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung. Hat der Sturm Ziegel und Dachpappe abgerissen, muss man allerdings oftmals nicht die Windstärke nachweisen. Hier reicht es oft aus, dass es eine offizielle Sturmwarnung vorher gab oder auch andere Häuser in der näheren Umgebung beschädigt sind. Achtung wurde Hausrat nicht befestigt, oder in Gebäuden untergebracht zum Schutz, haftet die Hausratversicherung nicht. Ausnahmen hier sind Antennen und Markisen, die am Gebäude befestigt sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt werden. Bei Stromausfall und dem Verderb von Gefriergut, enthalten einige Policen einen zusätzlichen Schutz, aber nicht alle!!

Was wenn mein Auto von einem Dachziegel getroffen wurde?

Ein ziemlich blöder Fall für die Besitzer des Autos, denn fällt ein Dachziegel auf ein parkendes Auto, ist die Teilkasko des Autohalters in der Zahlungspflicht. Dies ist oft mit einer Selbstbeteiligung einhergehend die von der Entschädigungssumme abgezogen wird.

Was ist mit umgestürzten Bäumen?

Stürzt ein Baum auf ein Fahrzeug, tritt hier auch die Teilkaskoversicherung ein. Anders verhält es sich, wenn ein Baum auf die Fahrbahn stürzt und man nicht mehr bremsen kann, dann kommt die Vollkasko dafür auf. Sollte es sich nachweislich um einen alten, maroden Baum handelt der das Fahrzeug beschädigt hat oder zu einem Unfall führte, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den gesamten Schaden aufkommen. Oftmals ist es im Nachhinein schwierig zu beweisen dass es durch den Sturm passiert ist. War es ein gesunder Baum der durch grobe Gewalt des Sturmes umgefallen ist, haftet auch da der Eigentümer nicht.

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