ARAG Recht schnell…

+++ Beweispflicht für Zugang einer E-Mail +++
Den Absender einer E-Mail trifft die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die elektronische Nachricht dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt keine Beweiserleichterung zugute, wenn er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält. Dies hat laut ARAG Experten das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Az.: 4 Sa 315/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Köln.

+++ Kritik ist hinzunehmen +++
Ein Immobilienmakler, der zum Zweck der Förderung seiner Geschäfte aktiv den Auftritt in einem Bewertungsportal gesucht hat, muss sich Kritik an seiner gewerblichen Leistung in der Regel auch dann gefallen lassen, wenn sie scharf formuliert ist. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Schleswig entschieden. Der Kläger wird in der streitigen Bewertung auf der Plattform „Google Places" unter anderem als arrogant und nicht hilfsbereit bezeichnet (Az.: 9 U 134/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Schleswig.

+++ Rundfunkgebühr kann teuer werden +++
ARAG Experten weisen darauf hin, dass sich seit Anfang des Jahres die Zahlungsmodalitäten der Rundfunkgebühr geändert haben. Bisher kam die Zahlungsaufforderung in der Regel einmal pro Quartal automatisch per Post. Um „Ressourcen zu sparen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren", setzt der Beitragsservice nun auf das selbstständige Überweisen der Gebührenzahler. Aber Achtung: Wer nicht aufpasst, muss mit Säumnisgebühren von einem Prozent des Beitrags, aber mindestens acht Euro rechnen. Eine Zahlungsaufforderung muss der Beitragsservice nicht verschicken, weil der Rundfunkbeitrag gesetzlich vorgeschrieben ist. Künftig sollte man sich also die Termine 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November dick unterstrichen im Kalender eintragen oder eine Einzugsermächtigung erteilen.

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