Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen: Das ist ein Aufruf zur Gleichgültigkeit!

Der Philosophische Laienarbeitskreis hat zur Entscheidung des Bundeskabinetts bezüglich Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen folgende Stellungnahme verfasst:

Ja, wir begrüßen es ausdrücklich, wenn Ärzte seriös und informativ über Schwangerschaftsabbrüche aufklären können, ohne dafür eine strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen. Gleichsam halten wir die generelle Abschaffung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch für falsch. Denn durch den Wegfall wird der Weg für Werbung geöffnet. Der Unterschied zwischen Edukation und Marketing kann nämlich fließend sein. Hier wäre es die Aufgabe des Gesetzgebers, klare Grenzen und Trennlinien zu formulieren.

So darf auch weiterhin kein Anreiz bestehen, die Abtreibung als eine völlig normale Gesundheitsdienstleistung anzupreisen. Das ist sie nicht, denn der Eingriff bedeutet den Abbruch eines werdenden Lebens, der auch fortan gut überlegt werden muss. Jegliche Ansinnen von linken Feministen, sogar § 218 zu streichen, ist deshalb ein Aufruf zur Gleichgültigkeit. Immerhin geht es bei diesem Thema nicht allein um das Selbstbestimmungsrecht der Frau.

Ihm gegenüber steht der Anspruch auf Leben und Unversehrtheit, auf die Würde des Menschen – und wir verstehen sie ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Spermium und Eizelle als gültig. Wer in der heutigen Moderne Geschlechtsverkehr eingeht und Verhütungsmaßnahmen unterlässt, geht automatisch eine Verpflichtung zur Übernahme von Verantwortung gegenüber einem heranwachsenden Nachkommen ein.

Die wenigen Ausnahmefälle einer ungewollten Schwangerschaft (beispielsweise nach Vergewaltigung) müssen auch weiterhin zum Recht auf Abtreibung führen. Gleichermaßen sind wir dafür, dass die strenge Regelung zur obligatorischen Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch ebenfalls wie die bestehende Frist dafür erhalten bleibt.

Wer ihn dagegen vollständig freigeben möchte, erteilt einer wertfreier gewordenen Gesellschaft den Freifahrtschein für unüberlegten und ungeschützten Sex, der zum reinen Ausleben von Trieben und Spaß zweckentfremdet und seiner eigentlichen Bestimmung auf Fortpflanzung vollständig entrissen wird.

Unter dem Deckmantel eines Liberalismus fungieren Aktivisten für Frauenrechte mit der klaren Maßgabe, durch ihr Credo „Mein Körper gehört mir“ jedwede Unantastbarkeit der weiblichen Eigenbestimmtheit ad absurdum zu führen. Wer Abtreibung ab dem ersten Tag nach der Empfängnis straffreich stellen will, durchbricht alle ethischen Barrieren zum Schutz des Lebens und der jeder Frau zumutbaren Responsibilität gegenüber sich, dem ungeborenen Menschen und der Gemeinschaft, die auf Nachwuchs und Fortbestand angewiesen ist.

Schwangerschaftsabbrüche sind tiefgreifende Gewissensentscheidungen, welche nicht innerhalb von wenigen Stunden getroffen werden können. Insofern muss es verboten bleiben, sie zum Nulltarif und im Vorbeigehen schmackhaft zu machen. Stattdessen muss auch künftig die „Abtreibung-To-Go“ verhindert werden und alle Bemühen darauf ausgerichtet sein, Frauen mit größtmöglicher Unterstützung vom Austragen eines Kindes zu überzeugen. Familie zu haben ist, das ist ein Geschenk – und keine Last. Für diese Tatsache sollte geworben werden!

Kontakt: Philosophischer Laienarbeitskreis, Dennis Riehle, Martin-Schleyer-Str. 27, 78465 Konstanz, Mail: info@philosophischer-laienarbeitskreis.de.

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