Wer nicht segnet, versündigt sich!

Der Sprecher des Philosophischen Laienarbeitskreises hat zu den bundesweiten Segnungsgottesdiensten von homosexuellen Paaren in der katholischen Kirche am vergangenen 10. Mai 2022 folgende Stellungnahme veröffentlicht:

Wenn wir einen anderen Menschen segnen, setzen wir dem Wortursprung gemäß ein Zeichen. Wenn Pfarrer, Theologen und Laien ein Gegenüber segnen, erbitten sie für ihn Gottes Kraft, Zuspruch, Gnade und Schutz. Nicht wir selbst „kennzeichnen“ den Anderen, nur Gott selbst kann ihm seinen Segen geben. Wir sind lediglich das ausführende, irdische Instrument. Daher steht es uns auch nicht zu, den zu segnenden Mitmenschen zu beurteilen. Ob am Ende der Segen für ihn fließen wird, entscheiden nicht wir. Daher ist es eine Anmaßung gegenüber Gott, wenn wir das Spenden des Segens nur deshalb verweigern, weil wir solch ein „Abzeichen“ aus dogmatischen Gründen ablehnen. Wir sind Gottes Werkzeuge, um seinen Segen in der Welt zu verteilen und dabei nicht berechtigt oder befähigt, durch eigene Werturteile zu bemessen, wann jemand diesen Segen „verdient“ hat. Denn blicken wir auf die lutherische Lehre, steht er jedem Kind Gottes zu, bedingungslos.

Daher ist es ein Frevel, wenn wir homosexuellen Paaren keinen Segen zusprechen. In der Bibel finden sich keine ernsthaften Argumente, wonach gleichgeschlechtlich orientierte Personen nicht von Gott bejaht würden. Blickt man auf die vielfach zitierten Schriftstellen im Tanach, sind sie unter kritischer Betrachtung häufig nur aus dem Zusammenhang gerissen, fragwürdig übersetzt oder der zeitlichen, gleichsam vergänglichen Moral geschuldet. Gott unterscheidet die Agape nicht. Aus seiner Perspektive gilt sie universell – und zwischen jedem Mann und jeder Frau gleichermaßen. Das Neue Testament hebt entsprechende Differenzierungen, insbesondere aus den Büchern Mose, faktisch wiederum auf. Zuneigung und Zweisamkeit zwischen Menschen, unabhängig ihrer biologischen Identität, können eben keine Sünde sein. Die Gebote zu Sittlichkeit und Verantwortung im Sexualverkehr gelten für alle, es gibt keinen Grund zur Behauptung, dass sie sich besonders und ausschließlich an Homosexuelle richteten.

Es geht beim Segen nicht darum, ob wir als Erbetende für Gottes Fürsprache und Vermittler seines Lobpreises die Lebensweise des Anderen befürworten. Wir sind nicht seine Richter, sondern Anwälte der Liebe. In dieser Funktion entspricht es Arbeitsverweigerung, wenn wir den Ritus des Segens aus Aspekten der Tradition, Werte, Normen oder Befindlichkeiten nicht weitergeben wollen. So stünde es manch einem Priester gut zu Gesicht, sich selbst zurückzunehmen und die eigenen Ansprüche in den Hintergrund zu stellen. Denn die Annahme eines Menschen durch Gott obliegt nicht unserer Gutheißung. Sie ist vorbehaltlos und unbegrenzt.

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