Zugausfall oder -verspätung: Anderen Zug nutzen? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

  • Aktualisiert vor10 Monaten 
  • 2Minuten Lesezeit
  • 386Wörter
  • 61Leser

Martina W. aus Darmstadt:
Ich möchte im Sommer mit dem ICE verreisen. Darf ich mit meinem Ticket einfach mit einem anderen Zug fahren, wenn mein gebuchter Zug Verspätung hat oder ausfällt?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Wer mit der Bahn verreist, sollte ausreichend Zeit einplanen. Denn nicht selten kommt es zu Verspätungen oder Zugausfällen. Das kann schnell die Urlaubsstimmung verderben. Die einfachste Lösung wäre oft, auf einen anderen Zug auszuweichen. Mit dem 9-Euro-Ticket können Bahnreisende deutschlandweit im Nah- und Regionalverkehr jeden Zug nutzen, den sie möchten. Wer aber in einen Zug des Fernverkehrs umsteigt, benötigt ein separates Ticket. Denn für ICE, IC und EC gibt es andere Regelungen. Bei Verspätungen gilt: Wenn absehbar ist, dass die gebuchte Reise mit mindestens 20 Minuten Verspätung am Zielbahnhof enden wird, dürfen Inhaber eines Fernverkehrstickets laut Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn (DB) mit ihrem Ticket auf einen anderen Fernverkehrszug der DB ausweichen. In diesem Fall wird die Zugbindung aufgehoben. Nicht zulässig ist allerdings das Umsteigen in einen reservierungspflichtigen Zug. Übrigens: Bahnreisende, deren Zug verspätet war, haben das gesetzliche Recht auf eine Entschädigung. Ab 60 Minuten Verspätung erhalten sie 25 Prozent des Fahrpreises erstattet – ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Alternativ haben sie bei einer absehbaren Verspätung von mindestens 60 Minuten das Recht, die Reise abzubrechen oder gar nicht erst anzutreten. Dann können sie sich den Fahrpreis für die nicht gefahrenen Strecken erstatten lassen oder unter Umständen auch für bereits zurückgelegte Teilstrecken. Um an ihr Geld zu kommen, haben Bahnfahrer die Möglichkeit, das Fahrgastrechte-Formular auszufüllen oder einen Service Point am Bahnhof aufzusuchen. Inzwischen können sie auch über die DB-Navigator App eine Entschädigung geltend machen. Wichtig zu wissen: Reisende können ihre Ansprüche bis zu ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets stellen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.773

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

* * * * *

Publiziert durch PR-Gateway.de.

Veröffentlicht von:

ERGO Versicherungsgruppe AG

Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: 0211 477-2980
Homepage: http://www.ergo.com/verbraucher

Avatar Ansprechpartner(in): Dr. Claudia Wagner
Herausgeber-Profil öffnen

Firmenprofil:

Über die ERGO Versicherungsgruppe
Mit Beitragseinnahmen von 2,7 Mrd. Euro im Jahr 2012 zählt die ERGO Versicherung zu den führenden Anbietern am deutschen Markt. Sie bietet ein umfangreiches Portfolio von Produkten und Serviceleistungen für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an. Ihre zertifizierte Schadenregulierung sorgt für die zügige Abwicklung von Schadenmeldungen. Die Gesellschaft, die früher Victoria hieß, ist der größte Schaden-/Unfallversicherer der ERGO Versicherungsgruppe und verfügt über 160 Jahre Erfahrung.
Über die ERGO Versicherungsgruppe gehört die ERGO Versicherung zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.de

Informationen sind erhältlich bei:

HARTZKOM GmbH
Sabine Gladkov
Anglerstr. 11
80339 München
ergo@hartzkom.de
089 998 461-0
www.hartzkom.de