Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen ab dem 2. August 2022

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Ab dem 2. August 2022 müssen Banken in der Anlage- und Finanzberatung die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen und den Vertrieb der Finanzprodukte darauf abstellen. Dazu gibt es für alle Institute in Europa einheitliche Vorgaben im Rahmen der Finanzmarktrichtlinie MiFID II und der Versicherungsberatung (IDD). Die dafür entsprechenden Verordnungen und Richtlinien wurden bereits am 2. August 2021 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Den Banken wurde ein Jahr zur Umsetzung gewährt.

Die EU-Kommission hat im Rahmen ihres Ziels eines Europas mit Netto-Nullemissionen klare Signale an die Anleger in Bezug auf Investitionen formuliert, um verlorene Vermögenswerte zu vermeiden und nachhaltige Finanzmittel zu mobilisieren.

In diesem Zusammenhang müssen Finanzberater von Banken, Versicherungen und Wertpapierunternehmen alle Kunden verpflichtend nach den Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Geldanlage befragen, da an diesem Tag die Änderungen der zugehörigen EU-Verordnung für Wertpapier und Versicherungsberatung mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt. Diese werden bei klassischen nachhaltigen Geldanlagen zusätzlich zu den klassischen ökonomischen Kriterien Rentabilität, Liquidität und Risiko erfasst. Zusätzlich müssen alle Kunden darüber informiert werden, welche Nachhaltigkeitsrisiken drohen.

Thomas Kühnlein, Vorstand der Evenord-Bank: „Aufgrund gesetzlicher Änderungen müssen alle Banken in Wertpapierberatungsgesprächen ab August 2022 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen. Jedoch integrieren wir das Thema Nachhaltigkeit schon jetzt in unseren gesamten Strategieprozess als ganzheitliches und langfristig angelegtes Ziel für unsere Bank. Im Sinne unserer Wertekultur nehmen wir schon lange unsere wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Verantwortung wahr. Daher nehmen wir die Vorgabe positiv auf und stehen der Umsetzung aufgeschlossen gegenüber.“

 

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