Das Hochschul(innovations)gesetz wird beschlossen

Die bayerische Landesstudierendenvertretung zieht ein Resümee

Nach fünf Jahren Beratung wird das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz heute in der dritten Lesung beschlossen werden. Über den gesamten Prozess hinweg gab es immer wieder positive und negative Schlagzeilen. Jetzt steht das Endergebnis.

“Es ist gut, dass der Novellierungsprozess endlich abgeschlossen ist. Das alte Gesetz war eben das: alt. Die Förderung von Gleichstellung, der Ausbau der Mittelbauvertretung und die Verankerung unserer Rechte als Landesstudierendenvertretung waren längst überfällig.”, so Torsten Utz, Sprecher der bayerischen Landesstudierendenvertretung

Richtig innovativ ist das Gesetz allerdings trotzdem nicht geworden. “Bei Themen wie Nachhaltigkeit und interner Governance sind riesige Chancen verpasst worden, nicht nur das Gesetz ein bisschen aufzuhübschen, sondern sich proaktiv in die Zukunft zu richten.”, bemängelt Johanna Weidlich, Sprecherin der bayerischen Landesstudierendenvertretung

Aber Teile des Gesetzes haben auch einen faden Beigeschmack. 

Ein großer Skandal ist die Möglichkeit, Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende zu erheben. Hierzu hat die bayerische Landesstudierendenvertretung bereits am 07. Juli einen offenen Brief veröffentlicht, welcher von fünf weiteren Verbänden und vielen Studierendenvertretungen aus ganz Bayern unterstützt wird [1]. “Es besteht dringender Handlungsbedarf! Im Gesetz steht geschrieben, dass die Hochschulen internationale Zusammenarbeit betreiben sollen. Das wird so deutlich eingeschränkt und das wird langfristig zu einem enormen Rückschlag für die bayerische Hochschullandschaft führen.”, betont Lena Härtl, Sprecherin der bayerischen Landesstudierendenvertretung.

Dies ist nicht der einzige Mangel, den das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz aufweist. 

Die 400.000 Studierenden in Bayern haben in den vergangenen Jahren durch Unterstützungsangebote, Veranstaltungen, Lehrverbesserungen und viele weitere Punkte, welche die Studienbedingungen an den bayerischen Hochschulen erheblich verbessert haben, profitiert. Ermöglicht wurde dies durch die Kompensationsmittel der Studienbeiträge, den Studienzuschüssen. Umso erschreckender zeigt sich, dass diese im neuen Hochschulinnovationsgesetz nicht mehr enthalten sind. “Wir wissen, dass das Ministerium plant, die Mittel über den Haushaltsausschuss weiterhin zur Verfügung zu stellen.”, erläutert Utz, “Leider ist das für uns keine Garantie, dass die Mittel im bisherigen Umfang und mit unseren Mitbestimmungsrechten zur Verfügung stehen.” Die Mittel sind zudem auf dem Stand von 2013 eingefroren. “Es ist unbedingt notwendig, dass die Zuschüsse dynamisch an die jeweils aktuellen Studierendenzahlen angepasst werden. Auch die stark ansteigende Inflationskurve muss unbedingt berücksichtigt werden!”, bekräftigt Utz.

Aber nach dem Gesetz ist vor den Verordnungen. Der Hochschulrahmenvertrag sowie die einzelnen Zielvereinbarungen mit den Hochschulen würden noch weitere Nachbesserungen erlauben. 

“Ein gutes Beispiel ist hier das Thema Nachhaltigkeit. Ein erster Schritt ist mit der Verankerung der Nachhaltigkeit als Aufgabe im Gesetz getan. Im Rahmenvertrag müssen jetzt konkrete Maßnahmen festgelegt werden, wie die Hochschulen selbst eine nachhaltige Transformation bewerkstelligen können. Wo beziehen sie ihre Energie her? Wie kann nachhaltiges Denken und Zukunftsfähigkeit den Studierenden vermittelt werden? Welche Impulse können aus der Bevölkerung aufgenommen werden, um dafür an Lösungen zu forschen – Stichpunkt Wissenstransfer?”, führt Weidlich aus.

“Die Einführung von Nachhaltigkeitsberichten ist ein zentraler Punkt. Viele Hochschulen stehen vor denselben Problemen. Wenn Berichte öffentlich sind, kann auch voneinander abgeschaut werden, wie welche Herausforderungen wie am besten angegangen werden können. Das sind zusätzliche Synergieeffekte, die wir unbedingt nutzen sollten.”, ergänzt Härtl.

Auch die weiteren Schritte werden durch die Landesstudierendenvertretung begleitet werden. Die bisherige Einschätzung des Gesetzes durch die LAK Bayern hat sich ein bisschen geändert. Es bleibt wenig innovativ. Aber es schadet der bayerischen Hochschullandschaft nun doch. Und zwar durch die Einführung von Studiengebühren. 

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Quellen:

[1] https://www.lak.bayern/2022/07/07/offener-brief-der-verbaende-an-die-csu-und-die-freien-waehler-gegen-studiengebuehren-in-bayern/

Veröffentlicht von:

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Die zweite wesentliche Aufgabe der LAK Bayern ist die Information und Beratung für die Studierenden im Freistaat. Dies betrifft zum Beispiel die Vernetzung der Beratungsangebote der einzelnen Studierendenvertretungen und die Erstellung von Materialien.

Die Beschlüsse und Positionen der LAK Bayern werden auf den monatlich stattfindenden Sitzungen gefasst. Dazu werden alle durch die Hochschulwahlen legitimierten Studierendenvertretungen in Bayern eingeladen, Delegierte zu entsenden. Die Sitzungen finden öffentlich statt, so dass alle Interessierten die Möglichkeit haben sich zu informieren oder mitzuwirken. Des Weiteren finden regelmäßig Sitzungen von verschiedenen Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen zu speziellen Themen, wie zum Beispiel Digitale Lehre, Berufungsverfahren oder Inklusion an Hochschulen statt.

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