Maßnahmen zum Energiesparen beschlossen – Folgen für Gesundheit und Gebäude

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Pressemitteilung OTTO STÖBEN 31.08.2022

Am 24.08.2022 hat das Bundeskabinett die ‚Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen’ beschlossen. Die Verordnung gilt vom 1. September 2022 bis zunächst zum 28.02.2023.

Mit dieser Vorordnung wurden Regeln für Büros in öffentlichen Gebäuden, für Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern, für den Einzelhandel und auch für den privaten Bereich aufgestellt.

Die Maßnahmen für den privaten Bereich betreffen vor allem Mieter und Mieterinnen, welche sich im kommenden halben Jahr nicht an eine im Mietvertrag festgelegte Mindesttemperatur halten müssen. Sie haben also einen größeren Rahmen, um Energie zu sparen. Es besteht aber auch weiterhin die Pflicht, Schäden an der Mietsache zu vermeiden.

So richtig und wichtig Energiesparen momentan ist, sollte man trotzdem immer die Luftfeuchtigkeit im Auge behalten, um Schimmel vorzubeugen. Gerade im feuchten Herbst und Winter empfiehlt sich, die Raumtemperatur in Wohnräumen bei 19 Grad und in ungenutzten Räumen nicht unter 15 Grad zu halten. Außerdem ist das Stoß- und wenn möglich das Querlüften für ca. 5 Minuten mindestens zweimal am Tag ein Muss.

Ein weiterer Gesichtspunkt, den man nicht aus den Augen verlieren sollte, ist die Gesundheit. Unterhalb der 19-Grad-Marke kann es auf Dauer für einige Menschen kritisch werden. Hierzu gehören vor allem Ältere, Menschen mit niedrigem Blutdruck oder solche, die sich wenig bewegen. Außerdem steigt unter Umständen die Infektanfälligkeit.

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