Neu im Vergaberecht: höhere Wertgrenzen bei öffentlichen Vergaben im Unterschwellenbereich

Erlass ermöglicht höhere Wertgrenzen im Unterschwellenbereich für alle Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen bis 31. Dezember 2023.München, 22.09.2022 Öffentliche Auftraggeber, Konzessionsgeber und Sektorenauftraggeber sind gesetzlich verpflichtet, öffentliche Aufträge auszuschreiben. Dabei entscheiden EU Schwellenwerte, ob Unternehmen eine Dienst- oder Bauleistung gemäß EU-Vergaberecht europaweit ausschreiben müssen. Deshalb erstellen Auftraggeber vor einer geplanten Vergabe eine Auftragswertschätzung nach den vergaberechtlichen Regelungen.

Liegen die Schätzkosten netto so hoch wie der geltende EU Schwellenwert oder darüber, muss die Leistung europaweit ausgeschrieben werden. Unterschreitet die Schätzung diese Wertgrenze, erfolgt die Ausschreibung national.

Seit 17.09.2022 gelten in Bayern geänderte Wertgrenzen bei öffentlichen Vergaben im Unterschwellenbereich für die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen. Der Bayerische Ministerrat will mit dieser Verwaltungsvorschrift schnellere und flexiblere Vergaben ermöglichen. Durch Direktauftrag können Beschaffungen bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer durchgeführt werden (abweichend von Nr. 1.2 und Nr. 1.6 Satz 1 VVöA).

Die deutlich erhöhten Wertgrenzen gelten im Unterschwellenbereich für alle Beschaffungen und Auftragsvergaben für Liefer- und Dienstleistungen, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 eingeleitet werden. In der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb können Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb des jeweiligen Schwellenwertes gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 GWB vergeben werden (abweichend von Nr. 1.3 VVöA).

Auftraggeber, Planer und Unternehmer müssen jetzt die neuen gesetzlichen Regelungen kennen, um wirtschaftlich in ihren Bauprojekten zu arbeiten und Streitigkeiten zu vermeiden.

In unserem Vergabeseminar erläutert der Referent Axel C. Sperling Fragen zum Thema Wertgrenzen: „Vergaberecht 2022 nach VgV und VOB/A: Richtige Strategien bei Vergabeverfahren von Architekten- und Ingenieurleistungen sowie komplexen Bauleistungen"

Informationen über weitere Fortbildungen für die Bau- und Immobilienwirtschaft stehen im BVM Seminarkalender.

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