BVR prognostiziert für 2023 eine Inflationsrate von 6,5 Prozent

Aktueller Konjunkturbericht

Der allgemeine Preisauftrieb in Deutschland ist im Zuge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und der Einstellung russischer Gaslieferungen weiter gestiegen. Durch die kontinuierlich steigenden Energiepreise und anhaltenden Lieferkettenprobleme ist der Verbraucherpreisindex (VPI) im September 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 10,0 Prozent gestiegen. Damit hat die Inflationsrate den höchsten Stand seit über 70 Jahren erreicht.

Im unlängst veröffentlichten Konjunkturbericht geht der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) davon aus, dass die Inflationsrate in Deutschland von prognostizierten 8,2 Prozent im Jahresdurchschnitt 2022 auf 6,5 Prozent im Jahr 2023 zurückgehen wird. Dennoch bleibt die allgemeine Teuerung weiterhin sehr hoch, sowohl für Unternehmen als auch für die Privathaushalte.

In Anbetracht dieser Belastungen ist es nachvollziehbar, dass auch der Internationale Währungsfonds (IWF) im aktuellen Wirtschaftsausblick die Wachstumseinschätzung für Deutschland deutlich gemindert hat. Während der IWF für 2023 eine Minderung des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 0,3 Prozent erwartet, rechnet der BVR sogar mit einer Schrumpfung des BIP um bis zu 2,0 Prozent.

Daher sieht der BVR im Rahmen des auch für 2023 prognostizierten hohen Preisanstiegs in Deutschland weitere Entlastungen für Privathaushalte und Unternehmen als dringend notwendig an. Zudem muss die Europäische Zentralbank (EZB) nachlegen, um die gestiegenen Verbraucherpreise einzudämmen. Dies könne nur durch eine Straffung der Geldpolitik geschehen und durch eine weitere Erhöhung des Leitzinses, um den Kaufkraftverlust zu stoppen.

Zusätzlich kann die Inflationsrate nur durch nachlassende Lieferengpässe und den Energiepreisanstieg an den Rohstoffmärkten gebremst werden. Des Weiteren muss der Staat mit den geplanten Deckelungen für die Strom- und Gaspreise zu einer Begrenzung der Inflationsdynamik beitragen. Die Deckelung dieser beiden Posten kann zu einer Entlastung von rund 4,0 Prozent beitragen.

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