Herbststürme drohen – Sturmschäden schnell reparieren lassen

25.10.2022. Der erste große Herbststurm in Norddeutschland war noch relativ gemäßigt. Doch das kann sich schon in den nächsten Tagen ändern. Manch ein Hausdach wird dabei nicht verschont bleiben. Dann sollten Immobilieneigentümer einen Sturmschaden nicht nur bei ihrer Versicherung melden, sondern möglichst schnell Schäden reparieren lassen, sonst drohen Folgeschäden, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

„Eine der wichtigsten Erledigungen nach einem Sturm ist die Besichtigung des Daches, da nach einem Sturm oft Dachschäden auftreten“, rät GVI-Vorstand Jürgen Buck. Ist die Dachfläche nach einem Sturmschaden beschädigt, z.B. durch gelockerte Ziegel, sollte sie umgehend repariert und geschlossen werden. „Sind Löcher entstanden, können diese zunächst mit einer Folie geschützt werden, damit kein Regen in die Dachkonstruktion eindringen kann und somit einer Schimmelbildung vorgebeugt werden kann“, empfiehlt Jürgen Buck.

Während der Herbststürme wird es auch wieder Bäume treffen, die noch voll belaubt und trocken sind. Sie werden umstürzen, Äste werden abgerissen und Häuser, Dächer und Stromleitungen werden beschädigt. Dabei entstehen nicht nur Eigenschäden, sondern auch Beschädigungen auf Nachbargrundstücken. Da Hausbesitzer einer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht unterliegen, stellt sich die Frage, wer die eigenen bzw. fremden Sturmschäden bezahlt?

Sturmschäden werden von unterschiedlichen Versicherungen reguliert – je nach Situation: Dazu zählen die Wohngebäudeversicherung, Elementarschadenversicherung, Rohbau-Versicherung, Hausratversicherung, Kfz-Kaskoversicherung und die Haftpflichtversicherung. Neben der umgehenden Meldung des Schadens an die Versicherung, muss noch Zusätzliches beachten werden.

Weitere kostenlose Antworten, Tipps und Infos der GVI zum Verhalten nach einem Sturmschaden gibt es unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherungen“.

Veröffentlicht von:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)

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