ÖDP-Landesverband ist fassungslos: Gefahr für unsere Demokratie!

(Düsseldorf) – Der Deutsche Bundestag hat über den EU-Gesetzentwurf beraten, mit dem bei Wahlen zum Europaparlament eine Sperrklausel von zwei Prozent eingeführt werden soll.

Unter dem Deckmantel einer „Vereinheitlichung“ des Europäischen Wahlrechts verfolgt diese Reform vorrangig den Zweck, kleine Parteien aus dem Parlament zu kegeln, damit große Parteien deren Sitze unter sich aufteilen können.

Außerdem stimmte der Bundestag einem Antrag der Ampelfraktionen zur legislativen Entschließung des EU-Parlaments von 2022 zu, nach dem sogar eine Mindesthürde von 3,5 Prozent bei Europawahlen eingeführt werden soll.

Unsere ÖDP-Europaabgeordnete Manuela Ripa: „Das verurteile ich aufs Schärfste!“

  • Sperrklauseln im Europawahlrecht sind verfassungswidrig!
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits zwei Mal geurteilt, dass die mit der Sperrklausel verbundenen schwerwiegenden Eingriffe in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien nicht zu rechtfertigen sind.
     
  • Sperrklauseln produzieren jede Menge „verlorener“ Stimmen:
    Mit der geplanten Sperrklausel von 2% wären bei der letzten Europawahl 1,7 Millionen Wählerstimmen wertlos verfallen.
     
  • Das Argument einer „Zersplitterung“ des EU-Parlaments ist schlichtweg falsch,
    da sich fast alle Abgeordneten der kleinen Parteien Fraktionen angeschlossen haben und dort konstruktive Arbeit leisten. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Argument in seinen Urteilen ebenfalls widerlegt.

Als ÖDP-Landesverband NRW fordern wir: anstatt das System von Sperrklauseln auf europäischer Ebene einzuführen, sollte man lieber darüber nachdenken, Wahlrechtshürden auf nationaler Ebene in Frage zu stellen!

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