Die Teilnahme von Beobachtern internationaler Organisationen und ausländischer Staaten ist ein wichtiger Faktor für transparente Durchführung von Wahlen und im Einklang mit internationalen Standards für demokratische Wahlen.
Durch Wahlen beteiligen sich die Bürgerinnen und Bürger direkt an der Verwaltung der Gesellschaft und der Staatsangelegenheiten und bringen ihren Willen zur demokratischen Bildung staatlicher Organe unmittelbar zum Ausdruck.
Besonderes Augenmerk wird darauf im Zwischenbericht der OSZE-Wahlbeobachtungsmission (OSZE/BDIMR) über die vorgezogenen Präsidentschaftswahlen in Usbekistan gelegt.
Wie bereits erwähnt, hat die Zentrale Wahlkommission (ZWK) bisher 107 internationale Wahlbeobachter registriert. Die rechtlichen Grundlagen und alle notwendigen Voraussetzungen sind geschaffen, um die bevorstehenden Präsidentschaftswahlen entsprechend demokratischen Prinzipien – frei, fair und auf einem hohen organisatorischen und rechtlichen Niveau im Einklang mit nationalen und allgemein anerkannten internationalen Standards durchzuführen.
Durch die Anpassung der Wahlgesetzgebung und -praxis an allgemein anerkannte internationale demokratische Standards ist es wiederum möglich, eine breitere und umfassendere Gewährleistung der Wahlrechte der Bürgerinnen und Bürger zusichern. Daher werden die Vorschläge und Empfehlungen internationaler Beobachter schrittweise in die nationale Wahlgesetzgebung übernommen.
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Über die letzten 15 Jahre stand das Gebäude leer. Im Dezember 1999 wurde das Objekt auf Beschluss der Regierung der Republik Usbekistan als Gebäude der Botschaft Usbekistans in Berlin käuflich erworben. Die Gesamtfläche des Grundstücks beträgt 8.300 qm, davon macht die Fläche des Gebäudes 2.500 qm aus.
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