Nachdem die Bundesregierung im Juni 2023 die neue KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ verabschiedet hat, treten zum 16. Oktober 2023 verschiedene Änderungen in Kraft. Diese betreffen die Höhe des maximalen zu versteuernden Jahreseinkommens und die Höhe des Kreditbetrags.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verbessert im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Bedingungen für die Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) zum 16. Oktober 2023. Die Änderungen sind Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland.
Das zu versteuernde Jahreseinkommen wurde von bisher maximal 60.000 Euro auf 90.000 Euro (bei einem minderjährigen Kind) angehoben. Für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 10.000 Euro. Zudem werden die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 Euro angehoben.
Durch die kürzlich beschlossenen Änderungen liegt der finanzielle Fördervorteil, abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder, künftig zwischen 170.000 und 270.000 Euro.
Die Förderung wird in zwei Förderstufen unterteilt:
Um die höhere der beiden Förderstufen zu erreichen und ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 270.000 Euro zu erhalten, muss der Neubau die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) Plus oder Premium erfüllen – bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat.
In der ersten Förderstufe können bis zu 220.000 Euro beantragt werden. Dafür wird kein QNG benötigt. Die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des QNG Plus müssen dennoch erfüllt sein. Das bedeutet, dass der Neubau in seinem Lebenszyklus nur entsprechend wenig CO2 ausstoßen darf.
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