Das Mindestalter für sogenannte Fernpiloten in der offenen und speziellen Kategorie liegt in Deutschland bei 16 Jahren. Für folgende Fälle gibt es kein Mindestalter für Fernpiloten:
– es handelt sich um ein UAS (Unmanned Aircraft System) der Klasse C0, welches ein Spielzeug im Sinne der Richtlinien ist
– es handelt sich um ein privat hergestelltes UAS mit einer höchstzulässigen Startmasse (Abfluggewicht) von weniger als 250g
– der UAS-Betrieb findet unter der direkten Aufsicht eines Fernpiloten statt, der über die vorgeschriebenen Kompetenzen verfügt
Abweichende Regelungen hinsichtlich des Mindestalters für Fernpiloten und UAS-Betreibern sind beim Betrieb von Flugmodellen bei Luftsportverbänden möglich.
Die dronevent GmbH bietet im Rahmen von Firmenevents mit Familienbeteiligung Flüge mit Drohnen speziell für Kinder und Jugendliche an. Diese sind einfach zu bedienen und haben einen umlaufenden Propellerschutz, um Beschädigungen und Verletzungen zu vermeiden. Größere Kameradrohnen unter 250g bieten sogar automatischen Kollisionschutz durch Abstandssensoren.
Unsere eingesetzten Drohnen:
https://dronevent.de/unsere-drohnen-einfach-sicher
Info zu unseren Kinderdrohnen (Drones4Kids):
https://dronevent.de/neu-drones4kids
Weitere Informationen des Luftfahrtbundesamtes (LBA):
https://www.lba.de/DE/Drohnen/Drohnen_node.html
Veröffentlicht von:
Dronevent
Kiefernstr. 1
40233 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: 0211-7336989
Homepage: https://dronevent.de
Ansprechpartner(in): Norbert Machinek
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