Vererben und Verschenken ohne Streite

Aus Fehlern anderer lernen

Spätestens seit der Bergsteiger Reinhold Messner sich über den Familienstreit, der nach dem Verteilen eines Teils seines Vermögens entstand, ausließ, zweifeln viele, ob Sie etwas zu Lebzeiten verschenken sollen. Als Rechtsanwalt weiß ich, dass sich Streit nur vermeiden lässt, wenn alle Beteiligten sich offen über den Vermögensübergang austauschen.

Mein Rat als Rechtsanwalt für Erbrecht

Als Rechtsanwalt für Erbrecht kennt sich Helmut Kirchhof nur zu gut mit der Problematik aus. „Da kochen Emotionen hoch, weil die Nachkommen die Entscheidung des Elternteils nicht nachvollziehen können.“ Dabei ist es egal, ob es um eine Schenkung zu Lebzeiten oder um das Erbe geht. Selbst wenn ausschließlich Barvermögen vorhanden ist, gibt es viel zu bedenken. Jedem den gleichen Anteil zu überlassen, ist selten die optimale Lösung, denn meistens haben die Nachkommen zu Lebzeiten unterschiedliche Zuwendungen erhalten. Wer mit seinen Kindern nicht über dieses Problem spricht, muss sich nicht wundern, wenn sie anfangen, sich gegenseitig aufzurechnen, wer was bekommen hat.

Problematik beim Vererben von Sachwerten

Noch schwieriger ist es, wenn Vermögenswerte vorhanden sind, die mit Emotionen der Verpflichtungen verbunden sind. Wem liegt mehr an der wertvollen Kette der Mutter oder am Elternhaus? Wer möchte das Familienunternehmen übernehmen und ist für die Leitung ausreichend qualifiziert? Rechtsanwalt Kirchhof weiß, dass der Schenkende, beziehungsweise Erblasser, die Entscheidung unter anderen Gesichtspunkten trifft, als die Nachkommen annehmen. Diese gehen davon aus, dass die Entscheidung mit Liebe und Anerkennung zu tun hat. Meistens entscheiden Eltern aber nach sachlichen Kriterien, beispielsweise wem das Erbe mehr nützt oder wer damit besser umgehen kann.

Wer nicht miteinander redet, trifft oft falsche Entscheidungen. Ein Vater gibt das Haus vielleicht dem Sohn, weil die Tochter mit der Familie im Ausland lebt. Er weiß nicht, dass sie sich schon lange wünscht, zurück in die Heimat zu kommen und im Elternhaus zu leben.

Bei allem Verständnis für den Ärger, den Herr Messner über den Familienstreit empfindet, ist die Lösung nicht, das Vermögen zu vererben, statt zu verschenken. Schließlich möchte niemand, dass sich seine Familie zerstreitet. Der bessere Weg ist, eine gemeinsame Entscheidung zu treffen.

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RA Kirchhof

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