Übergangsfrist für alte Kaminöfen läuft mit Jahresende aus

Frankfurt/ Wiesbaden, 23. September 2024 – 14 bis 29 Jahre alte Kaminöfen müssen ab 1. Januar 2025 strengere Abgaswerte erfüllen. Jetzt Nachrüstung oder Austausch angehen, empfiehlt Haus & Grund Hessen den Besitzern.

Der Wetterumschwung von Hochsommer auf Herbst bringt uns den kälteren Jahreszeiten näher, lässt den Blick zum Kaminofen schweifen – und den Gedanken an ein knisterndes Feuer nicht ganz abwegig wirken. Doch Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, erinnert: „Etliche ältere Kaminöfen müssen bis zum Jahreswechsel modernisiert oder ausgetauscht werden."

Der Grund: die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), die bereits 2010 in Kraft trat. Für alle Öfen, die feste Brennstoffe wie Holz verfeuern, setzt sie die Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte herab. Betroffen sind Kamine sowie Kamin-, Kachel-, Pellet-, Hackschnitzel-, Scheitholz- oder Kohleöfen. Für bestehende Geräte legt sie Übergangsfristen zur Nachrüstung oder Stilllegung fest, je nachdem, in welchem Jahr sie errichtet wurden. An den Ablauf der letzten Frist erinnert nun der Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. Ehrhardt: „Für Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und 21. März 2010 installiert und zugelassen wurden, endet die Frist am 31. Dezember 2024. Ab Neujahr dürfen aus ihnen maximal 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter durch den Schornstein entweichen." Ist der Ausstoß größer, ist der Ofen buchstäblich aus und sein Betrieb illegal. Für die weitere Nutzung nicht nachgerüsteter Kaminöfen können schlimmstenfalls Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

„Spätestens jetzt sollten Eigentümer von Öfen oder Kaminen prüfen, ob sie von der Regelung betroffen sind, und dann sorgfältig durchrechnen, ob sich das Nachrüsten lohnt", rät Younes Frank Ehrhardt. Wer das Alter seines Geräts nicht kennt, kann mithilfe des Typenschildes auf der Rückseite Informationen über Abgaswerte, Geräteeigenschaft und Emissionsdaten in Erfahrung bringen: mithilfe der Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. (HKI) (https://cert.hki-online.de/geraete). Fehlt auch das Typenschild, kann der Schornsteinfeger die Werte ermitteln. Ehrhardt: „Wenn Nachrüsten unrentabel erscheint und die Entscheidung für den Austausch fällt, dient das auch gleich dem Umweltschutz, denn für Neugeräte gelten deutlich geringere Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub."

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